Die gesetzliche Renten Versicherung im Überblick
Die gesetzlichen Rentenkassen werden durch die steigende Lebenserwartung, den Rückgang von Geburten und der andauernden hohen Arbeitslosigkeit belastet. Bei der gesetzlichen Renten Versicherung werden die Renten durch die Versicherungsbeiträge der Arbeitnehmer finanziert und da es von ihnen immer weniger gibt, ist das Geld knapp und der gesetzliche Beitrag für die Renten Versicherung muss angehoben werden. Die folgende Tabelle zeigt die Beitragsentwicklung der gesetzlichen Renten Versicherung.
1950 | 10% | 1996 | 19,2% | 2005 | 17,7% | 2011 | 19,9% |
1968 | 15% | 1998 | 20,3% | 2006 | 19,5% | 2012 | 19,6% |
1973 | 18% | 2001 | 19,1% | 2007 | 19,9% | 2013 | 18,9% |
1983 | 18,5% | 2002 | 19,1% | 2008 | 19,9% | 2014 | 18,9% |
1987 | 18,7 % | 2003 | 19,5% | 2009 | 19,9% | 2015-2017 | 18,7% |
1994 | 19,2 % | 2004 | 19,5% | 2010 | 19,9% |
Für das Jahr 2017 gilt ein Beitragssatz von 19,9%. Bei der gesetzlichen Renten Versicherung gab es schon viele Kürzungen und auch in der Zukunft muss man sich auf weiter einstellen. Daher stellt die gesetzliche Renten Versicherung nur noch eine – immer noch überaus wichtige- Basisabsicherung dar. Diese Absicherung muss jedoch durch eine private Eigenvorsorge aufgestockt werden, denn immer weniger Arbeitnehmer finanzieren immer mehr Rentner. Das Verhältnis kann man der folgenden Grafik entnehmen, die düstere Zukunftsaussichten prognostiziert.
Arbeitnehmer finanzieren Rentner
1990 100 → 35
1995 100 → 46
2000 100 → 52
2010 100 → 62
2020 100 → 74
2030 100 → 96
2040 100 → 102
Quelle: Prognos- Institut
Fast alle Erwerbstätigen in Deutschland sind in der gesetzlichen Renten Versicherung pflichtversichert. Wer nicht pflichtversichert ist, kann sich freiwillig versichern und die Versicherungsbeiträge zahlen. Die Beiträge für die Renten Versicherung werden zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, lediglich Selbstständige müssen die volle Höhe der Versicherungsbeiträge selber zahlen. Leistet jemand Zivil- oder Wehrdienst, werden die Beiträge für die gesetzliche Renten Versicherung komplett vom Staat übernommen.
Die eigentliche Rentenhöhe der gesetzlichen Renten Versicherung wird von mehreren Faktoren beeinflusst, wie dem Einkommen, der Einzahlungsdauer, dem Renteneintrittsalter, aber auch der Zeit der Kindererziehung, Wehr- Zivildienst, Arbeitslosigkeit, Krankheit und Ausbildung. Anhand dieser Faktoren kann man die persönliche Rentenhöhe ermitteln, die natürlich von Mensch zu Mensch sehr stark variieren kann, daher können keine pauschalen Beträge genannt werden.
Damit die Altersrente der gesetzlichen Renten Versicherung ausgezahlt werden kann, ist eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren Pflicht, zudem kommt eine Wartezeit und eine bestimmte Altersgrenze. Die normale Altersgrenze der gesetzlichen Renten Versicherung liegt bei 65 Jahren (bzw. 67), doch auch der vorzeitige Eintritt in den Ruhestand möglich und sehr beliebt. Um die Renten Versicherung zu entlasten, werden für jeden Monat, denn man zu früh in Rente geht 0,3% der Vollrente abgezogen, somit kann man zwar früher in den Ruhestand eintreten, muss aber weitere Kürzungen der Rente in Kauf nehmen. Beachten sollte man, dass diese Kürzungen während der gesamten Rentendauer bestehen bleiben und die Rente nicht nach dem 65. Lebensjahr auf den Betrag der Vollrente aufgestockt wird.
Wenn der Versicherte verstirbt, hat der Ehepartner ein Anrecht auf eine Witwen- bzw. Witwerrente und Kinder auf ein Waisengeld. Wer mindestens 45 Jahre alt ist, minderjährige Kinder versorgt oder nicht voll erwerbsfähig ist, bekommt eine große Witwenrente, die 55% de Rente des Verstorbenen beträgt. Die kleine Witwenrente beträgt lediglich 25%. In beiden Fällen wird das eigene Einkommen des Partners angerechnet.
Da die gesetzliche Rente in Zukunft nur den Wenigsten zum Leben und Überleben ausreichen wird, ist eine zusätzliche Absicherung wichtig. Im Folgenden werden die beliebtesten Vorsorgemöglichkeiten vorgestellt.
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