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Gepäckversicherung – Handy am Strand

Gepäckversicherung – Handy am Strand

Schützt die Gepäckversicherung Handy und iPod? Gerade das Handy ist im Urlaub oft am Mann und kann daher auch leicht entwendet werden.

Die gute Nachricht ist: Durch die Gepäckversicherung sind Handy und iPod mit versichert. Jedoch in der Regel nur bis 20% der Gesamtversicherungssumme und nur bis zu einer Obergrenze von 500 Euro.

Es bleibt das Problem der Fahrlässigkeit. Die Gepäckversicherung bietet keinen Schutz bei fahrlässigem Handeln. Wer sein Handy in einer vollen Kneipe einfach direkt vor sich auf den Tisch legt oder sein Handy oder seinen Ipod auf dem Handtuch am Strand liegen lässt und dann ins Wasser geht, wird sich schwer tun, den Verlust bei der Gepäckversicherung geltend zu machen.
Eine Überlegung ist daher, ob man nicht in den Urlaub ein billiges Zweit-Handy mitnimmt. Das ist dann für Diebe bei weitem nicht so attraktiv und ein Verlust ist zu verschmerzen. Wer das Zweit-Handy dann noch mit einer günstig erworbenen Prepaid-Karte betreibt, kann der Diebstahlsgefahr gelassen ins Auge blicken.

Am Rande bemerkt: Sie tun ihrem teuren Handy einen Gefallen, wenn sie es nicht mit zum Strand nehmen. Der feine Sand setzt gerne in feinste Ritzen fest und ist nicht zu unterschätzen.

Fazit zum Thema Gepäckversicherung – Handy: Das Handy und der iPod sind versichert, die Versicherungsbedingungen der Gepäckversicherung sind jedoch zu beachten, sonst kann der Verlust eines teuren Handys schnell zu einem echten Verlustgeschäft werden.