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Abmahnung im Arbeitsrecht

Was ist eine Abmahnung?

Die Abmahnung ist ein Schriftstück, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten hinweist und ihm eine Rüge erteilt. Die Abmahnung kann jederzeit erfolgen, sollte aber dennoch kurz nach dem Fehlverhalten ausgesprochen werden. Möchte ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter eine Abmahnung erteilen, braucht er hierzu vorher nicht die Zustimmung des Betriebsrates.

Wann kann eine Abmahnung erfolgen?

Eine Abmahnung ist grundsätzlich erforderlich, bevor das Unternehmen einen Mitarbeiter auf Grund eines schweren Fehlverhaltens kündigen möchte. Hat der Mitarbeiter auch gewisse Zeit nach der Abmahnung sein Verhalten nicht geändert, kann die Kündigung erfolgen. Hat der Mitarbeiter jedoch dem Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien geschadet, kann er auch ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden.

Wie sieht das Abmahnungsschreiben aus?

Die Abmahnung sollte immer schriftlich mitgeteilt werden. Sie wird grundsätzlich zweimal angefertigt. Ein Schreiben erhält der Arbeitnehmer, das andere kommt in dessen Personalakte. Bevor der Arbeitgeber eine Abmahnung erteilt, sollte jedoch ein Gespräch mit dem Mitarbeiter stattfinden. In der Abmahnung selbst muss das Fehlverhalten klar gekennzeichnet sein und welche Folgen eine Fortsetzung haben kann. Ebenso sollte hier das ordnungsgemäße Verhalten für die Zukunft erläutert werden.