Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung reicht bis ins Jahr 1883 zurück. Damals wurde unter Otto von Bismarck die Versicherungspflicht für Arbeiter eingeführt und mit ihr die Kostenübernahme für Leistungen wie ärztliche Behandlung und Arzneimittel oder auch die Zahlung von Sterbe- und Krankengeld.
Neben diesen Leistungen wurden in dieser Zeit auch grundsätzliche Bausteine der heutigen Krankenversicherung festgelegt, wie die Familienversicherung oder die Bemessung der Beiträge anhand des Bruttolohns. Darüber hinaus werden auch seit 1883 die Beiträge zur Krankenversicherung nach dem paritätischen Prinzip jeweils zur Hälfe von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam entrichtet. Dies gehört seither zu den Grundsätzen der Krankenversicherung.
Einen weiteren Meilenstein in der Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung stellt das Gesundheits-Reformgesetz von 1989 dar. Danach werden unter anderem Leistungen zur Früherkennung sowie zur Gesundheitsförderung übernommen. Mit dem Einigungsvertrag von 1991 wurde das bis dato in der BRD gültige Krankenversicherungsrecht auf Gesamtdeutschland ausgeweitet. 1995 wurde die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt. Seit 1996 kann der Versicherte seine Krankenkasse außerdem frei wählen. Mit der dritten Stufe der Gesundheitsreform von 1997 erhielt der Versicherte außerdem die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung seiner Kasse. Weitere Reformgesetze, beispielsweise das zur Qualitätssicherung der Gesundheitsversorgung, folgten ab 2000.
Gerade in jüngerer Zeit hat die gesetzliche Krankenversicherung allerdings immer größere Schwierigkeiten, sich zu finanzieren. Die Gesundheitsreform von 2007 hat unter anderem den Sinn, dieser Entwicklung entgegenzuwirken.