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Yachtversicherung

Yachtversicherung

Wer eine Yacht besitzt, ist Eigentümer von Luxusgut, das auf verschiedene Weise sinnvoll und umfassend versichert werden sollte. Ähnlich wie für Fahrzeuge kann zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung oder aber eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden.

Der Versicherungsbeitrag einer Yachtversicherung beziehungsweise Yachthaftpflichtversicherung richtet sich beispielsweise danach, wie hoch der Wert der Yacht ist und welcher Schadenfreiheitsrabatt festgelegt wird. In Deutschland ist die Yachthaftpflichtversicherung noch nicht verpflichtend für die entsprechenden Schiffseigner, im Gegensatz zu anderen Ländern. Auch wer eine Urlaubsreise auf einer gemieteten Yacht plant, sollte sich ausreichend versichern. Ist eine Yachtversicherung nicht abgeschlossen worden und kommt es zu Sach- oder Personenschäden, können die Kosten in kaum kalkulierbarem, hohem Umfang ausfallen. Der Versicherungsschutz gilt für bestimmte Gewässer. Der Bereich der Gewässer kann bei Abschluss der Yachtversicherung festgelegt, jedoch auch erweitert werden, wenn der Versicherte den Versicherer konsultiert.

Wer in Deutschland beziehungsweise auf deutschen Gewässern mit einer Yacht fährt oder segelt, für den gilt im Fall eines Schadens die sogenannte Verschuldenshaftung. Außerdem ist mit dem Jahr 2008 zudem ein anderes Versicherungsvertragsgesetz für Yachtversicherungen gültig.

Mit der Yachthaftpflichtversicherung wird ein umfangreicher Versicherungsschutz möglich, sodass die Versicherung die Kosten für Schäden übernimmt, welche durch Diebstahl, Unfall, Sinken oder im Brandfall entstanden sind, also bei Totalverlust und Schäden. Eine Yachthaftpflichtversicherung erfüllt dann ihren Zweck, wenn die Deckungssumme nicht zu gering veranschlagt wird.

Beschädigt der versicherte Schiffseigner eine andere Yacht, prüft der Versicherer, bei dem die Yachthaftpflichtversicherung abgeschlossen worden ist, auch, inwiefern die Forderungen des Geschädigten berechtigt sind. Schätzt der Versicherer die Forderungen als zu hoch ein, werden diese abgewiesen.

Wer nicht allein mit einer Yacht fährt, dem wird eine Insassen-Unfallversicherung empfohlen. Der Schutz aufgrund dieser Versicherung greift dann, falls kein Unfallversicherungsschutz für die auf der Yacht beförderten Personen besteht. Um sich darüber hinaus gegen die Risiken abzusichern, wenn Schadenersatzforderungen der gegnerischen Seite oder ein gerichtliches Verfahren drohen, kann eine Rechtsschutzversicherung einen effektiven Schutz bieten. Durch den Abschluss verschiedener weiterer Versicherungen wird der Versicherungsschutz noch umfassender, was bei jeder der Yachtversicherungen möglich ist und wofür ein Vergleich sehr hilfreich sein kann.