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Wo gilt der Versicherungsschutz der Hausratversicherung

Wo der Versicherungsschutz überall gilt

Den Großteil des Hausrats bewahrt man Zuhause auf, dementsprechend ist es wichtig, dass der Versicherungsschutz dort gilt. Allerdings kann der Begriff Zuhause ganz unterschiedlich interpretiert werden. Die Versicherer sprechen deshalb gerne vom Versicherungsort. Dieser wird über den Versicherungsvertrag definiert.

Versicherungsort

Der Versicherungsort kann mit den Wohnräumen gleichgesetzt werden. Alle Wohnräume des Hauses oder der Wohnung gelten als versichert. Räume, die vermietet oder untervermietet werden, sind häufig vom Versicherungsschutz ausgenommen. Außerdem kann der Versicherungsort auch Garten und Garage umfassen. Allerdings gilt es zu wissen, dass Schäden, die sich im Garten ereignen nur selten reguliert werden. Wenn Gefahr droht (z.B. durch ein Gewitter) gilt Gartenmöbel etc. vorher in im Gebäude oder einem Schuppen unterzustellen. Ob die Garage versichert ist, hängt vom Tarif ab.

Andere Orte

  • Zweitwohnungen erfreuen sich steigender Beliebtheit. Berufstätige Versicherungsnehmer leben werktags oft in Zweitwohnungen, weil sie dadurch den Arbeitsplatz näher sind und viel Zeit sparen. Ob ein Versicherungsschutz besteht, hängt ebenfalls vom Hausrattarif ab. Teilweise ist eine günstige Erweiterung möglich. Dies ist meist wesentlich günstiger als der Abschluss einer separaten Versicherung.
  • Studentenwohnungen sollten ebenfalls versichert sein, denn auch der Hausrat von Studierenden kann sich auf einen stattlichen Wert belaufen. Einige Versicherer bieten spezielle Tarife für Studenten an, bei denen zum Teil deutlich niedrigere Entschädigungsgrenzen gelten, doch im Gegenzug ist der Beitrag sehr gering. Manchmal (je nach Tarif) schließt die elterliche Versicherung die Wohnung eines studierenden Kindes ein.
  • Ob Ferienhäuser oder Ferienwohnungen versichert sind, hängt davon ab, ob man Mieter oder Eigentümer ist. Wer eine Ferienimmobilie mietet, genießt den Schutz der so genannten Außenversicherung: Die bestehende Hausratversicherung gilt auch dort. Ist man hingegen Eigentümer, so muss im Regelfall für die Ferienimmobilie eine eigenständige Versicherung abgeschlossen werden.
  • Im Ausland und in Hotels greift der Schutz der Hausratpolice ebenfalls. Allerdings sollte bedacht werden, dass nur bei entsprechender Absicherung im Schadensfall gezahlt wird. Bei Verlassen eines Hotelzimmers gilt der Schutz beispielsweise nur, wenn Wertsachen im Safe eingeschlossen sind.