Vergleich der Hauptmerkmale von GKV und PKV
In Deutschland gibt es zwei Krankenversicherungssysteme, die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung. Nur wenige Bundesbürger haben überhaupt die Wahl zwischen den beiden Kassensystemen.
Diejenigen, die wählen können, müssen in ihrer Entscheidung eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigen. Grundsätzlich lässt sich nicht pauschal festlegen, ob ein System besser ist als das andere, denn beide haben Vor- und Nachteile. Die folgende Tabelle soll einen kurzen Überblick über die Hauptmerkmale der beiden Systeme geben:
Kriterien |
Gesetzliche Krankenversicherung |
Private Krankenversicherung |
Mitgliedschaft |
Gesetzliche Versicherungspflicht für alle Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG); Freiwillige Versicherung möglich |
Freiwillige Versicherung für alle Arbeitnehmer mit Jahreseinkommen über der JAEG, Beamte, Selbständige und versicherungsbefreite Studierende |
Mitversicherung |
Kinder eines GKV-Mitgliedes bis 18 Jahre (wenn der andere Elternteil auch GKV-versichert ist), nicht berufstätige Kinder bis maximal 24 Jahre, bei Berufsausbildung bis maximal 26 Jahre; unbegrenzt bei schwerer körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung;
Ehepartner und eingetragener Lebenspartner mit geringfügiger oder keiner Beschäftigung |
Keine Mitversicherung, aber Nachversicherung von Kindern mit eigenem Vertrag möglich, in der Regel ohne Risikoprüfung und Wartezeit, wenn der Elternteil seit mindestens drei Monaten dort versichert ist
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Beiträge |
In der Satzung festgelegt, einkommensabhängig;
Relativ gleich bleibende Beiträge;
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Individuell vertraglich geregelt, abhängig von: Zusätzliche Altersrückstellungen |
Beitragsbefreiung |
Bei Mutterschafts- und Erziehungsurlaub |
Keine Befreiung
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Abrechnung |
Sachleistungsprinzip: Zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse
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Kostenerstattungsprinzip: Zwischen Leistungserbringer und Patient, Rückerstattung durch die Krankenkasse
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Leistungen |
Festgelegt im Leistungskatalog des Sozialgesetzbuches |
Individuell zu vereinbaren, je nach Tarif unterschiedlich |
Wahlmöglichkeiten |
Verpflichtend angebotene und freiwillige Wahltarife als zusätzliches Angebot |
Zahlreiche Zusatzversicherungen |
Ausland |
Versichert in der EU und Ländern mit beidseitigem Sozialversicherungs-abkommen über Europäische Gesundheitskarte; Nicht eingeschlossen: Behandlung außerhalb dieser Staaten, Krankenrücktransport außerhalb Deutschlands generell |
In der Regel auch im europäischen Ausland versichert
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Vor- und Nachteile des jeweiligen Systems
Hat man sich einmal für die private Krankenversicherung (PKV) oder die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entschieden, ist ein Wechsel meist nur noch unter ganz bestimmten Umständen möglich. Vor jedem Vertragsabschluss empfiehlt es sich deshalb, die Vor- und Nachteile der jeweiligen Versicherung abzuwägen.
Vorteile der GKV:
- keine Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss, folglich keine höheren Beiträge für chronisch Kranke und Risikopatienten
- Beitragsbefreiung bei Mutterschaft und Elternzeit bei vollem Leistungsumfang
- Kostenlose Mitversicherung für Kinder und Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen
- Keine Vorkasse nötig, Abrechnung direkt zwischen Arzt und Kasse
- Präventionsleistungen wie Kuren und Impfungen im Leistungsumfang enthalten
- Rehabilitation, Haushaltshilfe, Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit, Mutterschaftsgeld möglich
Neben denjenigen, die ohnehin in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, eignet sich diese Kassenart in der Regel für:
- Chronisch Kranke und andere Risikopatienten, denn in der PKV drohen höhere Beiträge und Leistungsausschlüsse
- Familien mit mehreren Kindern
- Geringverdiener
- Frauen ab einem Alter von etwa Ende 30 und Männer ab circa Ende 40
Nachteile der GKV
Besonders nachteilig ist die eingeschränkte Wahlmöglichkeit bei Krankenhaus und Arzt. Die GKV hat sogenannte Vertragsärzte und –kliniken. Was die stationäre Behandlung angeht, so ist zudem meist das nächstgelegene Krankenhaus aufzusuchen. Auch das Leistungsspektrum ist weniger umfangreich als in der privaten Krankenversicherung (PKV). Die Grundversorgung ist zwar in jedem Fall abgedeckt, meist sind jedoch Zuzahlungen zu leisten, wie im Fall von Medikamentenverschreibungen und stationären Aufenthalten. Auch eine Kostenübernahme bei besonderen Behandlungsformen, wie Anwendungen eines Heilpraktikers, ist normalerweise ausgeschlossen.
Private Krankenversicherung Vorteile
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind sehr vielfältig. Es wird ein größerer und flexiblerer Leistungsumfang geboten. Es sollten für die private Krankenversicherung Vorteile und Nachteile abgewogen werden. Die Vorteile sind die folgenden:
- Beiträge werden nicht nach dem Einkommen berechnet, sondern nach Alter, Gesundheitszustand und Geschlecht
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl, Privatkliniken inbegriffen
- Garantierte Leistungen im Versicherungszeitraum, welche nicht durch das Unternehmen gestrichen werden können
- Individuelle Leistungsgestaltung möglich, zum Beispiel Heilpraktiker, Brillen, Zahnersatz
- Keine Zuzahlung bei Medikamenten
- Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
- Keine lange Bindung an den Leistungsträger
Ähnliches gilt für Zusatzversicherungen wie Pflegekostenversicherung und Zahnzusatzversicherung.
Die PKV eignet sich in der Regel für folgende Personen:
- Beamte, da diese in der GKV unabhängig vom Einkommen immer den Höchstsatz zahlen müssten und der Staat eine Beihilfe von 50-80 % der Heilkosten für den Versicherten und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen übernimmt, also nur noch eine Restversicherung notwendig ist
- Gesunde, gut verdienende, alleinstehende Personen ohne Kinder
- Möglichst junge Männer
- Menschen, die sich oft im Ausland aufhalten
Nachteile der PKV
Als nachteilig erweist sich bei dieser Kassenart, dass weder Kinder noch Ehepartner mitversichert werden. Daher lohnt sie sich für Familien mit mehreren Kindern meist nicht, außer der Versicherte ist Beamter. Auch gibt es weder Mutterschaftsgeld, noch eine Freistellung von den Beiträgen in dieser Zeit.
Die Gesundheitsprüfung, die vor Vertragsabschluss erforderlich ist, führt bei Menschen mit beeinträchtigtem Gesundheitszustand, Vorerkrankungen oder zunehmendem Alter zu Risikozuschlägen und Ausschluss bestimmter Leistungen. Unter Umständen kann ein Vertragsabschluss sogar abgelehnt werden. Je nach persönlichen Erfordernissen wird außerdem eine Wartezeit von drei Monaten angesetzt. Bei Zahnersatz, Entbindung und Psychotherapie gilt eine gesonderte Wartezeit von üblicherweise acht Monaten. Aus diesem Grund ist für größere Familien, Geringverdiener, ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen oder beeinträchtigtem Gesundheitszustand die GKV meist die günstigere Wahl und nicht die private Krankenversicherung. Vorteile und Nachteile müssen im Einzelnen betrachtet werden.
Zudem sollte unter Umständen das System der Vorfinanzierung in die Überlegungen mit einfließen. Die Kosten müssen im Normalfall zunächst selbst bezahlt werden, die Erstattung durch die PKV erfolgt später.
Veränderungen durch die Gesundheitsreform
Seit dem 1. Januar 2009 sind die privaten Krankenversicherungen verpflichtet, einen sogenannten Basistarif anzubieten. Bei diesem besteht ein Kontrahierungszwang.
Nicht Versicherungspflichtige müssen ohne Leistungskürzungen und Risikozuschläge in die Versicherung aufgenommen werden, bei der sie den Antrag gestellt haben. Dies bedeutet, dass theoretisch auch chronisch Kranke, Menschen mit umfangreichen Vorerkrankungen sowie Ältere die Möglichkeit haben, sich ohne Zuschläge in der PKV zu versichern. Allerdings ist der Leistungsumfang des Basistarifs, der für sie in Frage kommt, nicht mit den anderen PKV-Tarifen zu vergleichen. Er bietet höchstens die gleichen Leistungen wie die GKV, eher jedoch weniger, da nur die verbindlich vorgeschriebenen Leistungen der GKV angeboten werden müssen.