Unfallversicherung als gesetzliche Versicherung
Gegen viele Gefahren ist man zumindest als Arbeitnehmer bereits im Rahmen der in Deutschland gültigen Sozialversicherung geschützt. Diese beinhaltet die gesetzliche Unfallversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung. Besonders wichtig ist für viele Bürger sicherlich der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, da man bei schweren Unfällen mitunter seine Arbeitskraft vollständig verlieren kann und somit in der Zukunft nicht mehr erwerbstätig sein kann. Oftmals ist in diesem Bereich allerdings als Ergänzung eine private Unfallversicherung zu empfehlen, da die gesetzliche Unfallversicherung nur in ganz bestimmten Situationen eine Leistung erbringt. Wie bereits kurz erwähnt, gilt die gesetzliche Unfallversicherung nicht pauschal für alle Berufstätigen, sondern nur für abhängig Beschäftigte, also für Arbeiter und Angestellte. Ferner sind auch Kinder beim Besuch des Kindergartens oder der Schule, sowie Auszubildende durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das gilt allerdings zum Beispiel nicht für Selbstständige und Freiberufler.
UNFALLVERSICHERUNG nicht alles ist versichert
Neben dem bestimmten Kreis von Versicherten, ist es bei der gesetzlichen Unfallversicherung zudem auch so, dass nur bestimmte Unfälle versichert sind. So gilt diese Unfallversicherung nur für Unfälle, die sich am Arbeitsplatz ereignen. Ebenso ist man noch abgesichert, wenn sich der Unfall entweder von Zuhause aus auf dem Weg zur Arbeitsstätte ereignet hat, oder auch auf dem Heimweg vom Arbeitsplatz nach Hause. Alle anderen Unfälle, die sich im rein privaten Bereich ereignen, fallen nicht unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet je nach Schwere und den Folgen des Unfalls verschiedene Leistungen an, die der Unfallgeschädigte erhalten kann. Diese Leistungen können zum Beispiel in der Zahlung einer einmaligen Entschädigungssumme bestehen, oder es werden verschiedene Hilfsleistungen angeboten. Falls man zum Beispiel einen bestimmten Zeitraum nach dem Unfall nicht in der Lage sein sollte, bestimmte Hausarbeiten zu erledigen, hat man unter anderem auch Anspruch auf eine zeitweise tätige Haushalts- oder Einkaufshilfe. Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung wird übrigens alleine vom Arbeitgeber gezahlt, der Arbeitnehmer muss also keinen eigenen Anteil zahlen, wie bei den anderen Teilen der Sozialversicherung.
UNFALLVERSICHERUNG – private Absicherung
Während man als Angestellter automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ist, hat man zum Beispiel als Selbstständiger nur die Möglichkeit, sich im Rahmen einer privaten Unfallversicherung gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern. Aber auch für Personen, die bereits im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert sind, kann der Schutz in Form der privaten Unfallversicherung eine deutliche Erweiterung der Leistungen bedeuten. Der wichtigsten Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten UV besteht darin, dass beide in verschiedenen Bereichen ihre Gültigkeit finden. Während die gesetzliche UV nur bei Unfällen am Arbeitsplatz mit einer Leistung eintritt, gilt der Schutz durch die private Unfallversicherung nicht nur an jedem Ort der Welt, sondern auch zu jeder Uhrzeit und in jeder Situation, ganz gleich, wann sich wo und warum ein Unfall ereignet hat. Ferner hat man bei der Wahl der privaten Unfallversicherung den Vorteil, dass man mehr und vor allem auch individuellere Leistungen vereinbaren kann, als es im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung möglich ist.
UNFALLVERSICHERUNG Invaliditätsleistung
Die Hauptleistung der privaten Unfallversicherung besteht in der Zahlung einer bestimmten Versicherungssumme, die auch als Invaliditätsleistung bezeichnet wird. Nun verstehen viele Personen unter dem Begriff Invalidität sicherlich, das man invalide ist, wenn man keine berufliche Tätigkeit mehr ausführen kann. Im Rahmen der privaten Unfallversicherung wird hier allerdings differenziert. Unter den Begriff der Invalidität fällt zum Beispiel auch der Fall, wenn ein Unfallopfer und zugleich Versicherter bei einem Unfall „nur“ einen Finger verlieren sollte. Diese Tatsache ist zwar schmerzlich und man erhält dementsprechend auch eine Invaliditätssumme gezahlt, aber man ist deshalb nicht zwingend berufsunfähig. Die Höhe der Invaliditätsleistung hängt von der Art der Verletzung ab und ist in der so genannten Gliedertaxe fixiert. In der Gliedertaxe werden bestimmten Unfallschäden verschiedene Prozentsätze zugeordnet. Verliert man zum Beispiel bei einem Unfall auf einer Seite sein Gehör, so wird ca. 30 Prozent der vollen Invaliditätssumme, die man zuvor vereinbart hat, an den Versicherten ausgezahlt. Bei einem verlorenen Finger werden beispielsweise laut Gliedertaxe 10-15 Prozent der Invaliditätssumme von der Versicherung ausgezahlt. Um sich selbst finanziell abzusichern wäre hier das Geld für eine Unfallversicherung also richtig investiert und gehört eigentlich zur Grundversicherung die man abschließen sollte.
UNFALLVERSICHERUNG – Leistungen
Bei der privaten Unfallversicherung gibt es eine Leistung, die fest in jedem Vertrag integriert ist, nämlich die Invaliditätsleistung. Diese stellt die Säule der privaten Unfallversicherung dar und wird dann gezahlt, wenn der Versicherte aufgrund eines Unfalls bestimmte Gesundheitsschäden erleidet. Die Höhe der Invaliditätssumme kann der Versicherte bei Abschluss des Vertrages relativ frei mit dem Versicherer vereinbaren. Üblicherweise wählt man heute in der Regel eine Grundinvaliditätssumme von 100.000 Euro. Ferner hat man noch die Wahlmöglichkeit der Progression von bis zu 500 Prozent. Progression bedeutet, dass man ab einer gewissen Schwere des Gesundheitsschadens einen höheren Anteil gemessen an der Grundinvaliditätssumme erhält. Zur besseren Erläuterung hierzu ein kurzes Beispiel. Herr Mustermax hat eine Grundinvaliditätssumme von 100.000 Euro vereinbart. Bei einem Unfall verliert er auf tragische Weise ein Bein und würde nach der Gliedertaxe dafür einen Anteil von 60 Prozent an der Invaliditätssumme erhalten, was einen Betrag von 60.000 Euro bedeuten würde. Da Herr Mustermax aber eine Progression von 500 Prozent vereinbart hat, die ab einem Wert von über 50 Prozent in Kraft tritt, bekommt er stattdessen den fünffachen Betrag ausgezahlt, also 300.000 Euro.
UNFALLVERSICHERUNG weitere LeistungsmerkmaleAußer der beschrieben Invaliditätsleistung, kann man im Rahmen der privaten Unfallversicherung noch weitere Leistungen, wie zum Beispiel die Zahlung einer Versicherungssumme bei Unfalltod oder die Zahlung einer Unfallrente im Erlebensfall vereinbaren. Die vereinbarte Todesfallleistung wird an einen Begünstigten gezahlt, falls der Versicherte innerhalb eines Jahres nach dem Unfall sterben sollte, falls die Todesursache der Unfall bzw. dessen gesundheitliche Folgen gewesen sind. Bei der Unfallrente ist es so, dass diese in dem Fall an den Versicherten ein Leben lang gezahlt wird, falls dieser aufgrund des Unfallschadens nicht mehr seiner bisherigen oder einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen kann. Die Unfallrente dient dann also als Lohnersatz und kann in nicht seltenen Fällen sogar die Existenz des betroffenen Versicherten und der gesamten Familie sichern. Weitere mögliche Leistungen der privaten UV sind auch noch die Zahlung von Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld, falls der Unfall ebenfalls die Ursache ist.
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UNFALLVERSICHERUNG – für Selbständige Während Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung zumindest bei Unfällen am Arbeitsplatz finanziell einigermaßen abgesichert sind, sind Selbstständige und Freiberufler im Rahmen der Sozialversicherung in keinster Weise gegen Unfallfolgen geschützt. Aus diesem Grunde spricht Einiges dafür, dass man sich als Selbstständiger in einer privaten Unfallversicherung versichert.
UNFALLVERSICHERUNG weitere Leistungen
Während Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung zumindest bei Unfällen am Arbeitsplatz finanziell einigermaßen abgesichert sind, sind Selbstständige und Freiberufler im Rahmen der Sozialversicherung in keinster Weise gegen Unfallfolgen geschützt. Aus diesem Grunde spricht Einiges dafür, dass man sich als Selbstständiger in einer privaten Unfallversicherung versichert