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Unfallversicherung

Mit einer Unfallversicherung für eine bessere Rente sorgen

Zuerst hört es sich vielleicht etwas ungewöhnlich an, aber auch mit dem Abschluss einer Unfallversicherung kann man im Fall eines Falles fürs Alter vorsorgen.

Allgemeines zur gesetzlichen Unfallversicherung

Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind alle Arbeitnehmer, Studenten, Schulkinder, Kinder in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen, wie auch Auszubildende, Arbeitslose (auf dem Weg zu einem Vorstellungstermin, der mit der Agentur für Arbeit abgesprochen wurde, verunglückt man bei einem nicht angekündigten Termin, erlischt der Versicherungsschutz), Landwirte, Organ- und Blutspender, Personen, die Zivil- oder Wehrdienst leisten, aber auch Helfer bei Unglücken und Katastrophen. Zunächst klingt das nach einem weiten Personenkreis, dennoch unterliegen Selbstständige, Freiberufler, Hausfrauen und Kinder, die zu Hause betreut werden nicht dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch nicht nur der versicherte Personenkreis ist bei der gesetzlichen Unfallversicherung eingeschränkt, sondern auch der Geltungsbereich.

Die Erläuterung des Versicherungsschutzes der Unfallversicherung erfolgt anhand eines Beispiels, dass sich an dem Alltag eines durchschnittlichen Arbeitnehmers in Deutschland orientiert. Bei einer Arbeitszeit von acht Stunden am Tag und einem Weg zur Arbeit von 30 Minuten ist ein Arbeitnehmer lediglich neun Stunden am Tag versichert, denn der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt nur am Arbeitsplatz und auf dem Weg dorthin und wieder nach Hause. Aber auch hier gibt es noch Einschränkungen, so ist man nicht versichert, wenn man auf dem Heimweg einen Umweg (so kurz er auch sein mag) einlegt, schon der Kauf eines Brotes oder eine Fahrt zu einem Bekannten, um etwas abzuholen, ist nicht im Versicherungsschutz inbegriffen. Geschieht auf so einem Umweg ein Unfall, kann man auf keine Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung hoffen. Aber auch am Arbeitsplatz -wo man glaubt rund um die Uhr versichert zu sein- gibt es Lücken im Versicherungsschutz. So ist beispielsweise der Gang auf die Toilette nicht versichert, ebenso wenig wie eine Gefälligkeitshandlung. Bringt man Unterlagen für einen Kollegen in eine andere Abteilung, ist auch diese Handlung nicht versichert, passiert währenddessen ein Unfall, ist dieser nicht versichert, jedenfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung.

Wissenswertes zur privaten Unfallversicherung

Die Versorgungslücken der gesetzlichen Unfallversicherung lassen sich nur durch eine private Versicherung schließen und wie wichtig diese ist erfahren Sie jetzt.

Mehr als acht Millionen Unfälle ereignen sich Jahr für Jahr in Deutschland und nur ein Drittel von ihnen geschehen auch wirklich am Arbeitsplatz. Auf den Straßenverkehr entfallen 5% aller Unfälle und knapp 65% geschehen in der Freizeit und im Haushalt bzw. im Hausbereich, also der Zeit, in der kein Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht. Da ein Arbeitnehmer durchschnittlich nur neun Stunden am Tag versichert ist, heißt das im Umkehrschluss, dass er 15 Stunden nicht versichert ist. Hinzu kommen noch Wochenenden und freie Tage wie Urlaub oder Feiertage. Möchte man rund um die Uhr und weltweit geschützt sein, muss man eine Unfallversicherung abschließen. Im Falle eines Unfalls oder auch bei Zeckenbissen bekommt man ab einem bestimmten Invaliditätsgrad eine Invaliditätsleistung und eine Unfallrente ausgezahlt, die um einiges höher ist, als die Unfallrente der gesetzlichen Unfallversicherung.

Genau diese Unfallversicherung kann eine weitere Absicherung fürs Alter darstellen, denn die Unfallrente wird unabhängig vom Alter ein Leben lang gezahlt. Natürlich sollte man auch noch durch andere Versicherungen oder Sparmöglichkeiten für den Ruhestand vorsorgen, doch eine Unfallrente ist eine gute und günstige Investition, die im schlimmsten Fall nicht nur eine Rente garantiert, durch die man auch nach einem Unfall seinen Lebensstandard bewahren kann, sondern die private Unfallversicherung bietet auch schon in jungen Jahren Schutz und nicht erst im Alter. Verunglückt man bei einem Verkehrsunfall schwer, so dass man nicht mehr oder nur noch eingeschränkt´kt arbeitsfähig ist und ist erst 40 Jahre alt, kann man sich beispielsweise keine Rürup Rente auszahlen lassen und muss mit großer Wahrscheinlichkeit mit weniger Geld auskommen als zuvor.

Wer welche Absicherung für den Ruhestand treffen sollte ist sehr individuell, wer es sich jedoch erlauben kann, sollte mehrere Produkte miteinander kombinieren, denn so kann man sich sicher sein, dass man auch als Rentner unabhängig ist und sich keine Sorgen wegen finanzieller Probleme machen muss.

Vergleichbarer neuer Beruf: Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherung gekappt

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Posted in Arbeitsrecht, Berunfsunfähigkeitversicherung, Unfallversicherung | Kommentare deaktiviert für Vergleichbarer neuer Beruf: Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherung gekappt