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Vergleichbarer neuer Beruf: Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherung gekappt

Viele Versicherungsbedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten eine Klausel, nach der Leistungen aus der Versicherung ausgeschlossen werden können, sofern der Versicherte eine Tätigkeit aufnimmt, die mit dem früheren Beruf vergleichbar ist. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun näher konkretisiert, an welche Kriterien die Vergleichbarkeit anknüpft. Sachverhalt Bei einem selbstständigen Gas- und Wasserinstallateur-Meister wurden 1998 Depressionen diagnostiziert, unter denen er in den folgenden Jahren wiederholt …

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