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Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutz- was tun ?

Jeder kennt sie Situation aus dem Fernsehen oder vom Hörensagen – Unfall, Klageschrift oder Rechtsstreit mit dem Nachbarn. Nur ein kurzer Augenblick in dem man unachtsam war und es war passiert. Der Schaden kann dann plötzlich ganz groß werden. Jeder denkt dann sofort: Ja, mit einer Rechtsschutzversicherung muss man sich ja keine Sorgen machen! Denn solche Versicherungen decken die Kosten. Doch was ist, wenn es einen dann selbst erwischt und man einen Anwalt oder juristischen Rat braucht?  In spätestens diesem Moment fragt man sich: Warum habe ich bloß keine Rechtsschutzversicherung bisher abgeschlossen? Also, sollten Sie derzeit auf der Suche sein oder sich nur vorab informieren wollen – hier sind Sie richtig!

Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtschutzversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor finanziellen Folgen eines Rechtsstreit. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt hier die Kosten wie Anwaltskosten, Gerichtskosten, Zeugenkosten, je nach Ausgang des Rechtstreits auch die Kosten des Gegners. Interessenten können zwischen verschiedenen Modulen wählen und somit ihr persönliches Rechtschutzpaket zusammenstellen.

So gibt es beispielsweise die Familienrechtschutzversicherung, Verkehrsrecht, Mietrecht und auch das Arbeitsrecht können abgeschlossen werden. Die Rechtschutzversicherung gibt es für Privatpersonen, für Selbstständige und auch für Unternehmen.

Wer ist bei einer Rechtsschutzversicherung versichert?

Bei einer Rechtsschutzversicherung wird in zwei Gruppen unterschieden:

Privatpersonen können eine Rechtschutzversicherung abschließen und sind über diese dann auch versichert. Bei der Familienrechtschutzversicherung sind zum Beispiel der Versicherungsnehmer der Ehemann, die Ehefrau und die im Haushalt lebenden Kinder mitversichert.

Auch der Lebensgefährte oder die Lebensgefährtin kann über einen Rechtsschutzvertrag mitversichert werden. Der oder die Lebensgefährte/-in müssen lediglich mit in den Vertrag aufgenommen werden – hierbei gibt es spezielle Singleversicherungen, wobei nur der Versicherungsnehmer abgesichert ist.

Selbstständige, Freiberufler und Geschäftsführer können sich ebenfalls im Rechtsschutz versichern – hierfür gibt es spezielle Tarife. Geschäftsführer können beispielsweise einen Tarif auswählen, der nicht nur die Firma abgesichert sondern auch die eigenen Familienmitglieder.

Rechtsstreit – was muss ich tun?

Liegt also einmal ein Rechtsstreit vor, so sollte dieser direkt der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden oder der Versicherte geht direkt zu einem Anwalt. Bevor ein Anwalt aufgesucht wird, sollte anhand der Vertragsunterlagen geprüft werden, ob dieser Fall auch versichert ist.

Es wird den Rechtschutzversicherten dennoch grundsätzlich empfohlen einen Anwalt aufzusuchen, denn dieser prüft ob die Versicherung den Rechtstreit übernehmen muss. Der Anwalt regelt auch die Kostenfrage und alles weitere mit der Rechtschutzversicherung. Wer nur eine Beratung zu einem Rechtstreit wünscht, kann auch eine Beratungshotline anrufen. Bei dieser Beratungshotline arbeiten Rechtsanwälte und manche Versicherungsgesellschaften bieten diesen Service ihren Kunden an. Hier erfährt der Versicherungsnehmer auch ob dieser Fall versichert ist.

Leider erhalten viele Versicherungsnehmer die Auskunft von der Versicherungsgesellschaft, dass dieser Rechtstreit nicht übernommen wird. Diese Aussage ist nicht immer richtig und sollte im Zweifelsfall von einem Anwalt überprüft werden.

Welche Streitfälle sind durch die Rechtsschutzversicherung gedeckt?

Die Rechtschutzversicherungen bieten in den verschiedensten Rechtsfällen umfangreichen Versicherungsschutz – die versicherten Fälle sind in folgende Gruppen unterteilt:

Die Privatrechtschutzversicherung 

In der Privatrechtschutzversicherung sind folgende Rechtsfälle abgesichert:

  • Vertrags- und Sachrecht
  • Schadensersatz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Steuer-Rechtschutz vor Gerichten (Sozialgericht)
  • Beratung im Bereich Familien- und Erbrecht
  • teilweise wird auch Strafrechtschutz angeboten
  • sowie Opferrechtschutz

Bei der Privatrechtschutzversicherung werden nicht die Kosten für die Scheidung übernommen und auch keine Beratungskosten bzgl. einer Scheidung.

Die Berufsrechtschutzversicherung hingegen bietet Schutz bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, wie zum Beispiel bei einer Kündigungsschutzklage durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht nach einer arbeitgeberseitigen Kündigung.. Die Berufsrechtschutzversicherung kann in der Regel nur im Verbund mit der Privatrechtschutzversicherung abgeschlossen werden.

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt folgende Rechtsfälle:

  • Bußgeldverfahren
  • Streitigkeiten nach einem Unfall
  • Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
  • Streitigkeiten aus Kfz-Verträgen (z. B. aus Kauf-, Verkaufs- oder Werkstattverträgen)
  • Streitigkeiten wegen der Kfz-Steuer vor Gericht
  • Die Verteidigung bei Strafverfahren im Straßenverkehr

Wichtig: Es werden keine Rechtsfälle übernommen, die auf eine grob fahrlässige Handlung des Versicherungsnehmers zurückzuführen sind. Durch die Verkehrrechtschutzversicherung ist der Versicherte auch als Beifahrer, Fußgänger sowie als Radfahrer abgesichert.

Die Miet- und Eigentumsrechtschutzversicherung versichert folgende Rechtsfälle:

  • Rechtsstreitigkeiten wegen dem Mietvertrag
  • Alle Rechtsstreitigkeiten, die aus Grundbesitz- oder grundstücksbezogenen Ursachen entstehen
  • Streitigkeiten wegen Steuerzahlungen
  • Welche Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen?

    Es gibt Versicherung, die nicht alle unten genannten Kosten übernehmen. Daher ist es wichtig, die Vertragsbedingungen genau durchzulesen. Mitunter kann es hierbei sonst zu Überraschungen kommen. Die Höhe der Kosten, welche gedeckt sind, richtet sich ebenfalls nach der vertraglichen Vereinbarung, in der Regel beginnt die Versicherungssumme bei einer Höhe von 250.000 Euro und höher.

    Natürlich werden die Kosten nur übernommen, wenn ein Rechtsfall tatsächlich vorliegt. Die Rechtsschutzversicherung deckt je nach Vertrag die folgenden Kosten ab:

    • die Anwaltskosten
    • die Gerichtskosten
    • die Kosten für evtl. Zeugen
    • Kosten für Gutachten
    • die Kosten von dem Gegner bei einem verlorenen Verfahren
    • die Kosten für ein Schlichtungsverfahren
    • die Kosten für einen Anwalt im Ausland
    • die Kosten für eine Strafkaution
    • Welchen Anwalt darf ich nehmen?

      Die Versicherten können den Anwalt, der sie in einem Rechtstreit vertreten soll, frei wählen. Es besteht bei der Rechtschutzversicherung eine freie Anwalt-Wahl. Sollte der Versicherungsnehmer keinen geeigneten Anwalt in seiner Nähe finden, so kann er sich von der Versicherungsgesellschaft einen Anwalt benennen lassen.

      Diese Vermittlung oder auch Benennung erfolgt im Rahmen der sogenannten Fürsorgepflicht der Versicherungsgesellschaftgegenüber dem Versicherungsnehmer.

      Bei der Vermittlung eines Anwalts durch die Versicherungsgesellschaft ist es wichtig, dass die Vermittlung im Namen des Versicherten erfolgt. Es darf keine Rechtsbeziehung zwischen dem Anwalt und der Versicherungsgesellschaft bestehen. Besteht eine solche Rechtsbeziehung, so kommt der Versicherte für die Anwaltskosten auf.

    • Welche Rechte habe ich?

      Hier finden Sie ausführliche Antworten zu den Themen der Beitragsbemessung, der Kündigung und für wen eine solche Versicherung am geeignetsten sein kann.

      Im Wesentlichen sind die Leistungen der Versicherungen nämlich gleich – dennoch muss hierbei genau unterschieden werden, für welchen Umfang und welchen Personen oder Sachkreis eine solcher Rechtsschutz angestrebt ist

    • Für wen lohnt sich Rechtsschutz?

      Für diese Frage gibt es keine pauschale Antwort: Denn wie bei allen Versicherungen, die vor einem Schaden schützen soll, kann auch bei der Rechtschutzversicherung keiner vorhersagen wann oder ob je ein Schaden eintreffen wird.

      Letztlich muss für sich selbst entschieden werden, ob die Rechtschutzversicherung Sinn macht oder nicht. Wer vor der Entscheidung für oder gegen eine Rechtschutzversicherung steht, sollte auf jeden Fall bedenken, dass die Kosten für einen Rechtstreit sehr hoch sein können. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Streitwert und wenn ein Prozess verloren wird, kommen auch die Kosten der Gegenseiten zu den eigenen Kosten. Im Bereich der Rechtstreitigkeiten kann es schnell um hohe Summen handeln.

      Die Verkehrsrechtsschutzversicherung, Arbeitsrechtsschutz sowie Mietrechtsschutz sind empfehlenswerte Rechtschutzversicherungen. Die Anzahl der Rechtstreitigkeiten ist in diesen Bereichen sehr hoch. Für Autofahrer, Angestellte und Mieter ist es daher sinnvoll eine entsprechende Rechtschutzversicherung abzuschließen.

      Interessenten wird auf jeden Fall empfohlen, die verschiedene Angebote im Bereich der Rechtschutzversicherung zu vergleichen.

    • Wonach werden die Beiträge bemessen?

      Wer eine Rechtsschutzversicherung mit einem Selbstbehalt abschließt, zahlt einen geringeren Beitrag. Versicherte, die eine Rechtschutzversicherung ohne einen Selbstbehalt abschließen, zahlen einen höheren Beitrag. Es ist sinnvoll zu überlegen einen Selbstbehalt mit einzuschließen, wenn es die eigene finanzielle Situation zulässt.

      Die Beiträge für die Rechtschutzversicherung richten sich nach verschiedenen Kriterien – folgende Kriterien spielen bei der Beitragshöhe eine Rolle:

      • wird ein Selbstbehalt vereinbart (ab 150,00 Euro möglich)
      • ohne Selbstbehalt
      • welche Rechtschutzversicherung wird abgeschlossen (Arbeitsrechtschutz usw.)
      • wird ein Kombi-Paket abgeschlossen
      • Vertragslaufzeit
      • Zahlweise (monatlich, vierteljährlich, jährlich)
      • die Höhe der Versicherungssummen

      Durch die Kombination verschiedener Rechtschutz-Versicherungen, wie zum Beispiel Privatrechtschutzversicherung plus Mietrechtschutz plus Arbeitsrecht oder Reiseschutz, erhalten die Versicherten in der Regel einen Rabatt.

      Die meisten Versicherungen bieten einen weiteren Rabatt für eine längere Laufzeit an. Die Zahlweise macht sich auch bei der Höhe des Beitrags bemerkbar, bei der monatlichen und auch bei der vierteljährlichen Zahlung wird ein Aufschlag auf den Beitrag gerechnet.

      Die Versicherungssumme, die vertraglich vereinbart wird, ist ebenfalls ein Faktor bei der Berechnung der Beiträge für die Rechtschutzversicherung.

      Unser Tipp: Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall von verschiedenen Angeboten. Bei dem Vergleich sollten alle Vertragsbestandteile miteinander verglichen werden.

    • Wie kann die Rechtsschutz gekündigt werden – was ist zu beachten?

      Eine Rechtschutzversicherung kann zum Ablauf des Versicherungsvertrags gekündigt werden. In der Regel wird eine Rechtschutzversicherung für eine Dauer von drei Jahren abgeschlossen. Drei Monate vor Ende der Laufzeit muss die Kündigung der Versicherungsgesellschaft vorliegen. Es wird empfohlen die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Durch den Rückschein hat der Versicherungsnehmer einen Nachweis über den rechtzeitigen Versand der Kündigung.

      vertrag mit brilleSollte das Risiko beziehungsweise das Wagnis nicht mehr vorhanden sein, so kann die Rechtschutzversicherung ebenfalls gekündigt werden. Stirbt beispielsweise der Versicherungsnehmer so kann die Versicherung unter Angabe des Todesfalls gekündigt werden.

      Wird der Beitrag der Rechtschutzversicherung erhöht, besteht ein Sonderkündigungsrecht für den Versicherungsnehmer. Dies gilt allerdings nur, wenn der Beitrag ohne Leistungsanpassung erhöht wird. Die Kündigung muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Zugang der Beitragserhöhung dem Versicherungsunternehmen vorliegen.

      Eine weitere Möglichkeit ist die Kündigung nach einem Schadensfall. Der Versicherungsnehmer kann nach einem Schadensfall die Rechtschutzversicherung kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt hier, wie im Falle des Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Beitragserhöhung, einen Monat.

      Unser Tipp: Bevor die Rechtschutzversicherung gekündigt wird, sollte ein neuer Vertrag abgeschlossen werden, damit keine Versicherungslücke entsteht.

    • Kündigungsfristen einhalten bei Verträgen!

      Grundsätzlich beinhalten Verträge, die mündlich abgesprochene Vereinbarung oder Bedingungen, zwischen zwei Vertragspartnern in schriftlicher Form. Vertraglich wird heute alles Mögliche abgeschlossen vom Handy-, Miet-, Versicherungsvertrag bis zum Kreditvertrag. Die abgeschlossene Übereinkunft legt Rechte und Pflichte beider Partei genau fest und bei Vertragsbruch drohen hohe Geldbusen. Verträge können nur mit Einwilligung der generischen Seite abgeändert werden. Andererseits ist jeder abgeschlossene Vertrag kündbar, jedoch nur unter Einhaltung der Kündigungsfristen und Zeiten.

      Kündigungen sollten oder müssen sogar in schriftlicher Form bzw. mit einem Holzstempel erfolgen und per Einschreiben mit Rückgabeschein verschickt werden, damit ein Nachweis für die rechtzeitig versandte Kündigung vorliegt. Bei Fernabsatzverträgen und Haustürgeschäften gelten andere Bestimmungen, hier genügt es einen Widerruf der Vereinbarung, innerhalb von zwei Wochen ab Eingangdatum zu tätigen. Dieses Recht besteht auch bei Versicherungsverträgen, sobald jedoch diese Zeit verstrichen ist kann die Versicherung nur noch aufgehoben werden innerhalb der festgelegten Kündigungszeit, meistens 8 Wochen zum Quartalsende. Bei Versicherungsverträgen hingegen besteht auch die Möglichkeit diese bis zum Ende der Vertragszeit beitragsfrei zu stellen.

      Ändern sich Tarife oder Beiträge eines Vertrages und werden für den Kunden preislich teurer, so besteht auch hier die Gelegenheit den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Fazit Generell muss man sich bei einem Vertrag darüber im Klaren sein, dass dieser nur unter bestimmten Vorsetzungen gekündigt werden kann.

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Rechtschutz für Auto und Verkehr Auch eine jahrzehntelange Praxis und eine überaus sichere Fahrweise kann einen Unglück keinesfalls unterbinden, zumal Sie vor allem im Straßenverkehr keineswegs bloß auf sich selber, sondern ebenfalls auf übrige Verkehrsteilnehmer abhängig sind. Eine entsprechend abgeschlossene Verkehrsrechtsschutzversicherung steht Ihnen im Rahmen der Vertretung Ihrer Rechte zur Seite und bemüht sich darum, …

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