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Rechtsschutzversicherung

Immer mehr Familien interessieren sich für verschiedene Rechtsschutzversicherung. Wieso ist Rechtsschutz gerade für Familien so wichtig? Viele Familien wollen einfach perffekt abgesichert sein, nicht jedes Familienmitglied soll eine Versicherung separat abschließen müssen.

Diese Versicherung kann sowohl von nicht selbständigen Personen als auch von Selbständigen, Freiberuflern und Firmen abgeschlossen werden. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass der Berufsrechtsschutz für Angestellte zumeist als Kombination mit der Privatrechtsschutzversicherung angeboten wird. Die reine Absicherung des Berufsrechtsschutzes ist nur für Freiberufler, Selbständige und Unternehmen möglich.

Der Arbeitsrechtsschutz ist ein wesentlicher Bestandteil des Berufsrechtsschutzes und sichert den Versicherungsnehmer in vielen Bereichen ab. Unter anderem gehören hierzu beispielsweise Streitigkeiten bezüglich des Arbeitsentgeltes, des Urlaubsgeldes oder auch der Urlaubsansprüche. Auch Auseinandersetzungen aufgrund der Zeugniserteilung oder der Altersversorgung gehören dazu, ebenso wie Fragen des Arbeitsschutzes und des Schadensersatzes. In einigen Fällen können auch die Kosten übernommen werden, wenn es zu Streitigkeiten mit den Kollegen kommt. Außerdem sind rechtliche Interessen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis abgesichert.

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Rechtsschutzversicherung

In der Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung wird allerdings nicht nur der Versicherungsnehmer abgesichert, sondern auch der Ehepartner und minderjährige Kinder, aber auch Lebenspartner, sofern diese im Versicherungsvertrag namentlich benannt werden. Volljährige Kinder bis 25 Jahre können mitversichert werden, sofern sie nicht berufstätig sind.

Grundsätzlich ist ein Versicherungsvergleich vor dem Abschluss einer Berufs Rechtsschutzversicherung ratsam, welcher kostenlos und unkompliziert auf zahlreichen Vergleichsportalen im Internet durchgeführt werden kann. Innerhalb weniger Sekunden können auf diesem Weg bis zu 50 verschiedene Angebote gleichzeitig miteinander verglichen werden.

Rechtsschutz für Studenten
Einige Versicherungsgesellschaften bieten speziell für Studenten Rechtsschutzversicherungen an, welche häufig günstiger sind als eine normale Rechtsschutzversicherung für die Familie. Ein besonderer Vorteil dieser Versicherung besteht darin, dass die entsprechende Versicherungsgesellschaft im Fall von Streitigkeiten auf Erfahrungen in typischen Bereichen zurückgreifen kann, wie beispielsweise bei BAföG-Angelegenheiten. Die Suche nach einem passenden Anwalt wird unter diesen Umständen stark erleichtert.

Eine weitere günstige Alternative zur Studentenrechtsschutzversicherung ist eine Rechtsschutzversicherung für Singles, wobei sowohl bei einer Single- als auch einer Studentenrechtsschutzversicherung auch meist bereits vorhandene Kinder mitversichert werden können.

In der Rechtsschutzversicherung für Studenten werden meist von den Versicherungsgesellschaften mehrere Bereiche abgedeckt. Unter anderem könnten dies der Privat-, der Berufs- und der Verkehrsbereich sein. Bevor sich der einzelne Verbraucher für eine Versicherung entscheidet, sollte er unbedingt einen Versicherungsvergleich durchführen. Dieser ist auf zahlreichen Vergleichsportalen im Internet kostenlos zu finden und zumeist werden bis zu 50 verschiedene Angebote gleichzeitig miteinander verglichen und dem Interessierten übersichtlich in einer Liste dargestellt. Außerdem ist zu prüfen, ob der Student eventuell über die Eltern versichert ist, denn in den meisten Fällen werden volljährige Kinder bis 25 Jahre abgesichert, sofern sie noch keiner beruflichen Beschäftigung nachgehen.

Verkehrsrechtsschutzversicherung
Grundsätzlich sollte jede Person, welche viel mit einem Auto unterwegs ist, über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, denn sie bietet Sicherheit für verschiedene Aspekte aus dem Verkehrsbereich. So ist sie beispielsweise erforderlich wenn, eine Schadensersatzforderung durchgesetzt werden muss, der Käufer beim Gebrauchtwagenkauf betrogen wurde oder bei einer Verteidigung in einem Strafverfahren. Auch als Fußgänger, Radfahrer oder Insasse in fremden Fahrzeugen ist der Versicherungsnehmer über die Verkehrsrechtsschutzversicherung abgesichert.

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung wird in verschiedene Versicherungsformen gegliedert.
So gehört unter anderem der Fahrerrechtsschutz dazu, welche die günstigste Variante darstellt. Hierbei steht der Versicherungsnehmer im Mittelpunkt, wenn er in einem Fahrzeug als berechtigter Fahrer oder Mitfahrer unterwegs ist, aber auch als Fußgänger oder Radfahrer im Verkehrsgeschehen. Grundvoraussetzung ist jedoch, dass der Versicherte über kein eigenes Fahrzeug verfügt.

Des Weiteren gibt es den Fahrzeugrechtsschutz, welcher für die Nutzung des versicherten Fahrzeugs durch den Versicherungsnehmer selbst, aber auch alle anderen berechtigten Fahrer und Insassen gültig ist. Zusätzlich erhält der Versicherungsnehmer aber auch Schutz bei der Nutzung fremder Fahrzeuge und bei der sonstigen Verkehrsteilnahme.

Die dritte Variante ist der Familienverkehrsrechtsschutz, welcher den umfassendsten Geltungsbereich hat. Dieser Versicherungsschutz gilt für den Versicherten selbst und seine Familie, wobei es völlig unerheblich ist, mit welchem Fahrzeug gefahren wird. Hierbei sind sowohl alle Personen als Mitfahrer, Fußgänger und Radfahrer abgesichert.