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Privathaftpflichtrechner

Privathaftpflicht – Vergleich

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Als Haftpflichtversicherung beschreibt man ein Vertragsprinzip, welches den Versicherer verpflichtet bei eintreffendem Schaden den Ausgleich von Vermögensnachteilen gegenüber dem Versicherungsnehmer auszuzahlen. Dieser Anspruch besteht, wenn die versicherte Person einer dritten Schaden zufügt beziehungsweise schuldhaft seine Sorgfaltspflicht verletzte, was man versicherungstechnisch als deliktische Haftung beschreibt.

Auch steht eine Haftpflichtversicherung bei nicht berechtigten Ansprüchen des passiven Rechtsschutzes ein und wirkt ergänzend auf eine Rechtsschutzversicherung. Der größte Teil der bestehenden Arten der Haftpflichtversicherung ist freiwillig, zwingend erforderlich ist diese lediglich in den Bereichen die seitens des Gesetzgebers als risikoträchtig eingestuft werden.
Diese sind unter anderem die KFZ – Haftpflichtversicherung, da davon auszugehen ist, im Straßenverkehr erhöhter Betriebsgefahr ausgesetzt zu sein. Auch Jäger, die aus beruflicher Sicht mit Schusswaffen in Kontakt stehen, bedürfen einer Jagdhaftpflichtversicherung, welche verursachte eventuelle Schäden dritter abzudecken vermag, was versicherungstechnisch
vertraglich geregelt ist.

Keinerlei Verpflichtung besteht jedoch für die Halter von Tieren, was jedoch aus der Sicht des Gesetzgebers ion Bezug auf risikobehgaftete Tierarten differenziert betrachtet wird und beispielsweise für die Haltung von Kampfhunden, abhängig der Bestimmung des jeweiligen Bundeslandes abhängig ist.
Die allgemein gültigen gesetzlichen Rahmenbedingen für die Art der Haftpflichtversicherungen finden sich in Deutschland in dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 100 bis § 124 wieder.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen hingegen werden als sogenannte Musterbedingungen vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft herausgegeben.
Eine Abweichung findet sich jedoch in den Bedingungen für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung und der Berufshaftpflichtversicherung.

Arten einer Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherungen unterscheiden sich in verschiedenen Bereichen unter Anderem für Privatkunden in der Privathaftpflichtversicherung, welche Situationen des alltäglichen Lebens in Bezug auf Schäden Dritter abdeckt, der KFZ Haftpflicht, welche Schäden die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen und eine Pflichtversicherung darstellen, als auch der Tierhaltehaftpflichtversicherung, welche besondere Risiken nach § 833 abdeckt, beispielsweise bei Haltung von sogenannt deklarierten Kampfhunden.

Des weiteren finden sich Unterscheidungen in der Grund- und Hausbesitzerhaftpflicht, die Schäden in besagtem Bereichen abdeckt, der Gewässerschadenshaftpflicht zur Sicherung vor Schäden von Öltanks oder ähnlichen Anlagen, gefüllt mit grundwasserschadenden Substanzen oder auch der Wassersporthaftpflicht, die wiederum analog zur KFZ Haftpflicht für die Schifffahrt geltend ist.
Im privatem Bereich gelten diese Kategorien auch für die Abdeckung etwaiger Schäden in der Nutzung von Schusswaffen durch die Jagdhaftpflicht und der Bauherrenhaftpflicht welche bei Schäden im Zusammenhang mit Bauvorhaben eintritt und dortig entstandene Schäden regulieren soll.

Berufshaftpflichtversicherungen gelten für verschiedene Bereiche der Risikoklassen im Arbeitsalltag und werden vertragsbedingt an die jeweiligen beruflichen Gegebenheiten angepasst.
Zuletzt sind die Betriebshaftpflichtversicherungen zu erwähnen, die wiederum gewerbliche und industrielle Risiken abdecken, welche in Deutschland nach dem Gesetz der bestehenden Haftungspflicht unter Einbeziehung der Produkthaftpflicht geltend sind.
Eine weniger bekannte Form dieser Versicherungskategorie bezeichnet man als D&O Versicherung , welche eine Vermögensabdeckung von Organen verschiedener Unternehmen darstellt.
Dauer eines bestimmten Versicherungsverhältnisses

Bezugnehmend auf die Form der Haftpflichtversicherung kann unabhängig der vertraglich vereinbarten Laufzeitklausel ein bestehender Vertrag von beiden Seiten aus nach einer Regulation gekündigt werden, außerdem besteht bei eventueller Erhöhung des Versicherungsbeitrages ein Möglichkeit des außerordentlichen Kündigungsrechtes, was abhängig der jeweiligen Versicherungsgesellschaft verschiedene Modalitäten beinhaltet und vertraglich geregelt ist.
Versicherungsnehmer sind dementsprechend weniger entlastet wenn die erbrachte Leistung im Nachhinein erstattet werden muss.