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Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung in der PKV bietet als Zusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte, sich gegen die Kostenrisiken eines Pflegefalls abzusichern, da sie nicht vollständig durch die gesetzliche Pflegeversicherung versichert sind.

Personen mit einer privaten Krankenversicherung versichern sich gegen das Risiko ein Pflegefall zu werden mit einer Pflegeversicherung PKV, die aber eine private Pflegepflichtversicherung darstellt. Jede Person hat die Pflicht gegen das Pflegefallrisiko versichert zu sein. Es gilt das Pflegepflichtversicherungsgesetz von 1995. Für die private Krankenversicherung ist geregelt, dass die Versicherten ihre Pflegeversicherung beim gleichen Anbieter abschließen müssen, der ihnen den Krankenversicherungsschutz gewährt. Dabei ist der Wechsel des Anbieters der privaten Pflegeversicherung aber nach einer Dauer von sechs Monaten nach Versicherungsschluss erlaubt.

Für alle Versicherten, die Heilfürsorge oder Beihilfe im Pflegefall beziehen, ist auch geregelt, dass eine Pflegeversicherung abgeschlossen werden muss. Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge können eine Pflegeversicherung PKV abschließen, wenn keine Pflicht für eine gesetzliche Pflegeversicherung vorhanden ist. All diese Personen können anders als beispielsweise privatversicherte Angestellte oder Freiberufler ihrer Pflicht zur Pflegeversicherung mit einer Pflegeversicherung PKV nachkommen, auch wenn sie keine private Krankenversicherung abgeschlossen haben.

Die Pflegepflichtversicherung ist eine Versicherung, für die Kontrahierungszwang gilt. In eine private Pflegepflichtversicherung wird daher jede Person aufgenommen und kann vom Versicherer nicht aus Gründen wie bestimmten Erkrankungen abgelehnt werden. Sind Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert, können sie sich in der privaten Krankenversicherung pflegepflichtversichern lassen. In diesem Fall muss die Pflegekasse die gesetzlich krankenversicherte Person von der Pflicht einer gesetzlichen Pflegeversicherung nach erfolgter Beantragung durch den Versicherten befreien. Der Versicherte nutzt dann eine private Pflegepflichtversicherung, auch wenn er in der GKV krankenversichert ist.