Motorrad Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung muss jeder Motorradfahrer haben, der eine Maschine angemeldet hat. Sie ist die „Basis“ und kann bei Bedarf aufgestockt werden durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Ohne eine passende Haftpflichtversicherung kann bei einem Unfall oder anderen Schäden ganz schnell das finanzielle Chaos ausbrechen, weil der Halter beziehungsweise der Fahrer für die Schäden selbst aufkommen müsste. Die Versicherung übernimmt bei Unfällen die Kosten für entstandene Schäden. Versicherte sollten darauf achten, dass die Versicherungssummen hoch genug sind.
Versicherungsgesellschaften bieten in der Regel drei Arten der Haftpflichtversicherung zur Auswahl an. In der ersten Variante gibt es die gesetzliche Mindestdeckung von einer Million Euro für Personenschäden, 400.000 Euro für Sachschäden und 40.000 Euro für Vermögensschäden. Die zweite Möglichkeit ist die Pauschabdeckung, hier sind zwei Millionen Euro angesetzt. Bei der dritten Variante gilt eine unbegrenzte Deckung für Schach- und Vermögensschäden, für Personenschäden sind 7,5 Millionen Euro angesetzt.
Vor Abschluss eines Versicherungsvertrages ist darauf zu achten, dass eine Obliegenheitsklausel enthalten ist. Die greift dann, wenn der Versicherte seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Dann wird die Leistung auf die Mindestdeckung zurückgefahren. Wie bei Kfz-Versicherungen auch müssen Motorrad-Freunde darauf achten, stets pünktlich und regelmäßig die Beiträge zu bezahlen und keine Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen zu machen. Sonst ist der Versicherungsschutz gefährdet.
Haftpflichtversicherungen gelten normalerweise nicht nur in Deutschland, sondern europaweit. Allerdings gilt dies nicht für alle Gesellschaften und Tarife. Recherchieren Sie immer genau, welche Versicherung für Sie speziell passt.
Motorrad Teilkaskoversicherung
Neben der gesetzlich vorgeschrieben Haftpflichtversicherung empfehlen Fachleute, zusätzlich zumindest eine Teilkasko – eventuell sogar eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Was bietet eine Teilkaskoversicherung an zusätzlichem Schutz? Sie schützt zusätzlich vor Diebstahl, Unfallflucht oder Schäden durch Brand, Hagel sowie Glasbruch.Schäden durch Unwetter, Diebstahl oder Wildunfälle (nur bei Haarwild!) sind also ebenso abgesichert, was für Motorradfahrer sehr wichtig ist, da gerade Unfälle mit Haarwild keine Seltenheit sind. Des Weiteren ist ein Schaden abgesichert, an den man im Vorfeld vielleicht gar nicht denkt: Wenn einem bei einer Probefahrt das Motorrad entwendet wird, entschädigt die Versicherung ebenfalls. Allerdings tut sie dies nur dann, wenn der Eigentümer des Motorrads es dem potentiellen Käufer nur für einen bestimmten Zeitraum, also zum Beispiel für eine vereinbarte Zeit für eine Probefahrt, überlassen hat.
Motorrad Vollkaskoversicheurng
Den besten Versicherungsschutz für Motorradfahrer bietet die Vollkaskoversicherung. Neben den Leistungen der Haftpflichtversicherung und der Teilkaskoversicherung bietet sie zusätzliche Leistungen, die die Entschädigung bei selbst verschuldeten Unfällen betrifft.
Alle Unfälle mit Wildtieren sind abgesichert. Auch bei Totalschäden am Motorrad greift die Vollkaskoversicherung. Wenn ein Motorrad länger als sieben Jahre nicht angemeldet war, greift die Vollkaskoversicherung, indem sie die vorige Schadensfreiheitsklasse länger gültig hält.Der Nachteil einer Vollkaskoversicherung ist sein höherer Preis. Jeder Motorradfahrer muss sich im Vorfeld entscheiden, welchen Schutz er benötigt. Wer ein Motorrad least, braucht auf jeden Fall eine Vollkaskoversicherung. Diese schützt zusätzlich zu den genannten Schadensfällen ebenso vor allen Schäden von Vandalismus sowie bei allen selbst verschuldeten Schäden.
Typklasse, Hubraum und Preis bei der Motorradversicherung
Grundsätzlich ist ein Wechsel der Versicherungsgesellschaft immer zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Es muss stets eine Frist von einem Monat eingehalten werden. Die Kündigung einer Versicherung muss also immer bis spätestens 30. November schriftlich und formell korrekt eingereicht werden, um zum Jahresende wechseln zu können.
Jeder Biker muss sein Motorrad ausreichend gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichern. Im Gegensatz zu Kfz-Versicherungen werden Motorräder nicht nach Typ oder Marke der Maschine versichert. Die Tarife werden nach Hubraum und nach der Einteilung Kleinkraftrad oder Leichtkraftrad bestimmt. Die dritte Gruppe sind die Kraftroller.
Es gibt im Bereich der Motorradversicherungen eine Pflicht für jeden Halter eines Motorrades, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Empfehlenswert sind aber zusätzlich eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung.
Für die Beitragshöhe sind die Einteilung in die Motorradklassen, die Hubraumzahl sowie Preis, Größe und teilweise auch die Kilometerzahl entscheidend. Wenn die Versicherung, bei der Sie auch andere Versicherungsarten abgeschlossen haben, eine Motorradversicherung anbieten, sollten Sie diese, wenn sie passt, bevorzugen, weil Sie dann möglicherweise Bonustarife genießen können. Manche, leider zu wenige, Gesellschaften bieten auch den so genannten Sistierungsverzicht an. Der bedeutet, dass das Motorrad das ganze Jahr über angemeldet und versichert ist, dennoch ein 30 %-Preisnachlass angeboten wird. In unseren Nachbarländern Schweiz und Österreich ist dies übrigens üblich.Wie bei Kfz-Versicherungen lohnt sich unfallfreies Fahren, da dann die Versicherungsbeiträge sinken. Es gibt ebenfalls gestaffelte Schadensfreiheitsklassen. Wer sich neu versichert, sollte auf jeden Fall zunächst genau überlegen, welche Versicherung er benötigt und dann intensiv recherchieren, welcher Anbieter nicht nur das passende Angebot hat, sondern auch preisgünstiger ist als andere. Das geht heutzutage dank diverser Vergleichsseiten im Internet sehr einfach und schnell.
Wechsel der Motorradversicherung
Achtung: Die Kündigung kann nach einem Schaden sofort wirksam werden, wenn danach gekündigt wurde. Die Kündigung der Motorradversicherung sollte der Gesellschaft innerhalb von vier Wochen zugehen, nachdem alle Verhandlungen bezüglich der Leistungspflicht abgeschlossen sind. Das gilt auch für den Fall einer zu Unrecht abgelehnten Leistungspflicht. Solche und weitere Details stehen aber auch immer in den Verträgen, die Sie deshalb stets genau lesen und prüfen sollten, um später vor eventuell unangenehmen und unbedachten Folgen geschützt zu sein.
Wenn Sie eine Motorradversicherung sofort kündigen, haben Sie normalerweise keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge. Zudem gibt es ein so genanntes Sonderkündigungsrecht. Dies greift dann, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht oder die Versicherungsbedingungen ändert. Dann gilt ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, ebenso wie bei einem Fahrzeugwechsel oder Neuerwerb eines Motorrads.
Wenn Motorradfahrer mehr in Ausflüge und weniger in zu hohe Versicherungsbeiträge investieren möchte, lohnt sich eine gewissenhafte Recherche im Internet immer. Dort gibt es viele Seiten mit Tarifvergleichsrechnern. Übrigens können Versicherte bei einem Wechsel den bereits erworbenen Schadensfreiheitsrabatt problemlos „mitnehmen“. Der bereits erwähnte Stichtag 30. November gilt übrigens nicht nur für die Anmeldung bei einer neuen Versicherung, sondern auch für die Kündigung der alten Versicherung.
Ein Musterschreiben zu Kündigung der Motorradversicherung finden Sie hier.