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Krankenversicherung für Studenten

Krankenversicherung für Studenten

Ein Studium ohne Krankenversicherungsnachweis beziehungsweise den Nachweis der Versicherungsbefreiung ist in Deutschland nicht möglich. Der Krankenversicherungsnachweis muss vorliegen, damit eine Immatrikulation beziehungsweise Rückmeldung überhaupt erfolgen kann.

Seit Januar 2009 herrscht eine generelle Versicherungspflicht für alle. Das gilt sowohl für privat und gesetzlich Versicherte als auch für ausländische Studierende.

In der studentischen Krankenversicherung sind alle pflichtversicherten Studierenden versichert, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind und die das 14. Fachsemester (ohne Urlaubssemester) beziehungsweise das 30. Lebensjahr noch nicht beendet haben. Dies gilt natürlich erst dann, wenn sie nicht unter die Familienversicherung fallen, oder wenn sie nicht zu den privat Versicherten gehören. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise aus persönlichen oder familiären Gründen oder aber aufgrund einer längeren Fachstudiendauer, kann die Versicherungspflicht für Studenten über die oben genannten Fristen hinaus verlängert werden.

Doktoranden
Ein an das reguläre Hochschulstudium angeschlossenes Promotionsstudium verlängert die Krankenversicherungspflicht für Studierende allerdings nicht – Studenten können sich in diesem Fall nicht mehr in der studentischen Krankenversicherung versichern. Schwierig ist die Situation somit vor allem im Falle von Doktoranden, die nicht erwerbstätig sind und mit Hilfe äußerer Finanzierungsmöglichkeiten wie Stipendien ihre Promotion durchführen. Ist der Doktorand jedoch erwerbstätig, beispielsweise als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule, stellt sich dieses Problem nicht, da in der Regel ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht, das eine Krankenversicherung beinhaltet.

Beitrag
Versicherte in der Krankenversicherung der Studenten zahlen einen einheitlichen Beitrag von 58,49 € (gilt für 2008 einschließlich des Beitrags zur Pflegeversicherung), unabhängig davon, in welcher gesetzlichen Krankenkasse sie sich versichern. Diese können sie in der Regel frei wählen. Der Beitrag wird üblicherweise monatlich an die entsprechende Krankenkasse gezahlt. Außerdem können BAföG-Empfänger einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag erhalten. Auch für Studenten kann außerdem eine private Krankenversicherung Sinn machen. Es sollte vorher nicht auf einen PKV Vergleich verzichtet werden, um die Beiträge ausführlich vergleichen zu können.

Nebenverdienst
Studenten werden folgende Zuverdienstmöglichkeiten durch die Krankenversicherung gewährt: während des Semesters maximal 20 Stunden in der Woche, in Semesterferienzeiten besteht keine Begrenzung. Geht der Arbeitsumfang darüber hinaus, müssen sie sich freiwillig versichern. Besondere Situationen bezüglich der Sozialversicherung können sich außerdem ergeben, wenn Studenten Praktika absolvieren (weitere Details zu den Beitragszahlungen für Studenten siehe Beispiele für die Beitragsberechnung von Studenten).