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Krankenhaus-Zusatzversicherung

Krankenhaus-Zusatzversicherung

Im Fall eines medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthaltes zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einen einheitlichen Pflegesatz, der Pflege, Mahlzeiten, Unterbringung in Mehrbettzimmern und die Behandlung durch den jeweils diensthabenden Stationsarzt umfasst.

Die Krankenhaus-Zusatzversicherung ist für Menschen gedacht, die zusätzliche Leistungen wünschen. Sie sichert dem Betreffenden die Vorteile, die auch die private Krankenversicherung in der Klinik gewährleistet; somit können Leistungen wie Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer und oft auch die freie Klinikwahl in Anspruch genommen werden.

Man unterscheidet grundsätzlich zwei Arten des Abschlusses:

Beim Wahlleistungstarif werden lediglich die Zuschläge für das Einzel- bzw. Zweibettzimmer sowie die Kosten für die Chefarztbehandlung erstattet. Andere Sonderleistungen, wie beispielsweise höhere Kosten für Tagespflegesätze bei der Behandlung in einer Spezialklinik, sind davon ausgenommen. Wünscht der Patient auch solche Leistungen, muss er die Differenz zum Regelsatz selbst bezahlen.

Der Restkostentarif greift weiter und ist dafür etwas teurer. Er kommt auch für jene Kosten auf, die der Aufenthalt in einer Spezialklinik mit sich bringt. Alle Kosten, welche die Zahlungen der GKV übersteigen, werden im Rahmen dieses Tarifs bis zu einem bestimmten Betrag abgedeckt. Dies betrifft neben Mehrkosten für höhere Tagespflegesätze auch längere Krankentransportwege zum gewünschten Krankenhaus. Die freie Krankenhauswahl kann vor allem dann von Interesse sein, wenn der Versicherte von einer seltenen Krankheit oder einer Erkrankung, die einer aufwändigen Therapie bedarf, betroffen ist; unter Umständen hat sich nur eine weiter entfernte Klinik auf die Therapie dieser Krankheit spezialisiert. Privatkliniken sind von der Wahl allerdings ausgenommen.

Kosten
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen. Vorsicht ist bei Verträgen geboten, die sich vorbehalten, den Vertrag bei zu starker Kostenbeanspruchung innerhalb der ersten drei Jahre zu kündigen. Auch gibt es mitunter Klauseln, die den für die Chefarztbehandlung gezahlten Satz zu stark einschränken – bestimmte Spezialisten können zuweilen ein Vielfaches der üblichen Arztgebühren verlangen.

Inanspruchnahme der Versicherung
Nimmt der Patient die Versicherung in Anspruch, geht er für die Beträge, welche die Leistungen der GKV übersteigen, zunächst in Vorkasse und bekommt sie später erstattet. Wird lediglich die reguläre Versorgung in Anspruch genommen, erhält der Patient ausgleichsweise ein Krankentagegeld, das bei etwa 40 € liegt