Kaufvertrag Auto
Es ist wichtig, einige Sachen beim Kauf eines Neu- bzw Gebrauchtwagens zu beachten. Für Ihre eigene Sicherheit, und um spätere Enttäuschungen oder Missverständnisse zu vermeiden haben wir für Sie die wichtigsten Regeln und Informationen auf Kaufvertrag – Auto zusammengefasst. Wir hoffen damit, Ihnen Ärger sparen zu können, damit Ihr Vorhaben ohne Probleme verläuft.
Besonders für Menschen ohne juristische Kenntnisse kann ein Kaufvertrag für ein PKW für Verwirrung sorgen, denn die Fachsprache ist sehr kompliziert und oft nicht verständlich. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen lediglich Tipps und Empfehlungen sind, und dass wir keine Gewähr für mögliche juristische Nachspiele übernehmen.
Kaufvertrag für ein Auto
Die Form des Kaufvertrags ist im Gesetzbuch nicht festgelegt. Aber für die eventuell erforderliche Beweislage ist die Schriftform unabdingbar. Der Vertrag für ein Auto ist als Mustervertrag auf vielen Webseiten verfügbar und diese können kostenlos heruntergeladen werden. Folgende Punkte sind Teil des Kaufvertrags für ein Auto und müssen von den Vertragspartnern ausgefüllt werden: Persönliche Daten, Daten des Fahrzeugs und auch der Preis.
Die Angaben zur Person sollten klar sein. Deshalb gehen wir nochmal genauer auf die Daten des Fahrzeugs ein. Darin müssen außer den allgemeinen Informationen folgende Daten eingetragen werden: Fahrgestell-Nummer, Nummer des Fahrzeugbriefes, Tag der Erstzulassung, Zahl der Vorbesitzer und der genaue Zeitpunkt der nächsten Fahrzeuguntersuchung.
Überprüfen sollten Sie auch die persönlichen Angaben des Vertragspartners. Wenn Ihr Vertragspartner nicht anwesend ist und ein Dritter beauftragt wurde, sollten Sie unbedingt auf die schriftliche Vollmacht der jeweiligen Person achten. Sie können die persönlichen Informationen des Partners oder der bevollmächtigten Person durch das Verlangen des Personalausweises oder Reisepass überprüfen. Die Angaben können Sie mit den Informationen des Fahrzeugbriefs vergleichen und auf Richtigkeit prüfen.
Vergewissern Sie sich beim Kaufvertrag für ein Auto, dass es sich um ein unfallfreies handelt. Falls es sich um ein Unfall-auto handelt, können Sie die Art der Schäden, die entstandenen Kosten und die noch durch künftige Reparaturen entstehenden Kosten durch eine exakte Beschreibung des Verkäufers oder die vorhandenen Rechnungen und Gutachten in den Preis hineinkalkulieren und vielleicht auch einen Preisnachlass erhalten. Auch sind diese Informationen notwendig, denn dadurch können Sie für die nicht erwähnten Schäden möglicherweise Schadensersatz bekommen.
Auch Angaben zu größeren Reparaturen sollten im Kaufvertrag fürs Auto enthalten sein. Damit ist etwa ein Motor-austausch o.ä gemeint. Sie sollten zur Kenntnis nehmen, dass die meisten Autoverkäufer eine Gewährleistung ausschließen, wenn aber diese Mängel des Autos verschwiegen wurden, sollten Sie sich besser mit einem Anwalt in Verbindung setzen, denn Ihnen steht möglicherweise Schadensersatz zu.
Am Schluss wird der festgelegte Preis durch die Unterschriften der Vertragspartner bestätigt und der Verkäufer bestätigt, dass er die vereinbarte Summe erhalten hat. Danach erfolgt die Übergabe des abgemeldeten Autos, sowie der dazugehörigen Dokumente.
Nicht jedes Kraftfahrzeug wird über einen Händler gekauft oder verkauft, sondern der private Automarkt wächst stetig weiter an. Dabei müssen Käufer und Verkäufer bei einem privaten Autokauf aber einige rechtliche und formelle Punkte beachten, damit es bei dem Kauf beziehungsweise bei dem Verkauf eines privaten Fahrzeugs keine Probleme gibt. Vor allem der Kaufvertrag für den Pkw muss einige Bedingungen erfüllen und bestimmten Anforderungen genügen, damit der Kauf ordnungsgemäß abgewickelt werden kann. Außerdem dient ein schriftlicher Kaufvertrag als Rechtsgrundlage, falls es nach dem Autokauf Unstimmigkeiten oder gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Käufer und Verkäufer geben sollte.
Wesentliche Bestandteile eines Kfz-Kaufvertrages
Bei jedem Autokauf sollten Käufer und Verkäufer sich auf einen schriftlichen Kaufvertrag einigen. Es spielt keine Rolle, ob ein Neuwagen, ein Gebrauchtwagen oder ein Oldtimer verkauft werden soll oder ob Käufer und Verkäufer sich privat kennen. Der schriftliche Kaufvertrag enthält alle wesentlichen Punkte, die bei einem Autokauf beachtet werden müssen. Gewerbliche Händler verfügen über rechtlich geprüfte Kaufverträge, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Private Käufer und Verkäufer hingegen können sich im Internet kostenlos einen Mustervertrag für einen Autokauf herunterladen, den sie ausfüllen und für den privaten Kfz-Kauf verwenden können. Der Kaufvertrag enthält zunächst die Namen, Adressen und gegebenenfalls die Telefonnummern von Käufer und von Verkäufer des Fahrzeugs. Das Kraftfahrzeug wird genau beschrieben unter Angabe des Herstellers, des Fahrzeugtyps, des Datums der Erstzulassung, der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (auch Fahrzeug-Identnummer oder Fahrgestellnummer genannt), des Kilometerstandes am Tag des Verkaufs, des aktuellen amtlichen Kennzeichens, der Anzahl der Vorbesitzer sowie der nächsten Daten für TÜV und für Abgasuntersuchung (AU). Weitere Angaben, die in keinem Kfz-Kaufvertrag fehlen dürfen, sind technische Nachrüstungen, zusätzliche Einbauten im Fahrzeug, alle Arten von Tuning sowie der nachträgliche Einbau genehmigungspflichtiger Teile. Alle sichtbaren Schäden sowie alle Unfälle, die dem Verkäufer bekannt sind, müssen ebenfalls im Kaufvertrag festgehalten werden. Dabei darf der Verkäufer auch geringfügige Unfallschäden nicht verschweigen, da ansonsten der Käufer wegen arglistiger Täuschung von dem Kaufvertrag wieder zurücktreten kann oder er kann ihn nachträglich anfechten. Allerdings enthalten vorgedruckte Kfz-Kaufverträge in der Regel einen sogenannten Gewährleistungsausschluss, der besagt, dass der Verkäufer für nach dem Kauf auftretende Schäden nicht haftbar gemacht werden kann, sofern es sich nicht um Vorschäden handelt, die er angeben muss. Ein weiterer Punkt in einem Kfz-Kaufvertrag ist eine Auflistung der Papiere und Schlüssel, die der Käufer von dem Verkäufer erhält. Es sollten auch Angaben zu Garantie oder zu Gewährleistung schriftlich im Kaufvertrag festgehalten werden, falls der Verkäufer solch ein Angebot macht. Selbstverständlich ist außerdem der Kaufpreis, der sowohl in Ziffern als auch in Worten angegeben werden sollte, Bestandteil eines Kfz-Kaufvertrages. Sobald Käufer und Verkäufer den Vertrag mit Datum versehen haben und ihn unterschreiben, wird er rechtsgültig und dient als Grundlage für eventuell später auftretende Streitigkeiten.
Diese Unterlagen muss der Verkäufer dem Käufer übergeben
Damit der Kfz-Kaufvertrag rechtsgültig wird und das Kraftfahrzeug endgültig seinen Besitzer wechselt, muss der Verkäufer dem Käufer einige Unterlagen übergeben. Dazu gehören die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Kfz-Schein genannt und die Zulassungsbescheinigung Teil II, der frühere Kfz-Brief. Auch schriftliche Bescheinigungen über die letzte Abgasuntersuchung (AU) sowie über die letzte Hauptuntersuchung durch den TÜV sollten übergeben werden. Gegebenenfalls muss das amtliche Kennzeichen ebenfalls ausgehändigt werden beziehungsweise eine Bescheinigung über die Stilllegung des Fahrzeugs, falls es in der letzten Zeit nicht gefahren wurde. Abschließend erfolgt die Übergabe des Fahrzeugs inklusive aller vorhandenen Schlüssel, um den Kaufvertrag endgültig abzuschließen.
Weitere wichtige Punkte, die der Käufer beachten muss
Ein Auto sollte immer nur von einem vertrauenswürdigen Verkäufer gekauft werden, der einen seriösen Eindruck macht. Vor allem bei Gebrauchtwagen muss sich der Käufer auf die Aussagen des Verkäufers hinsichtlich möglicher Schäden oder Unfälle des Kraftfahrzeugs verlassen können. Trotzdem sollte der Käufer den Wagen genau in Augenschein nehmen und eine Probefahrt vereinbaren. Auch wenn das Fahrzeug stillgelegt wurde, ist mit einem befristeten Kennzeichen, das bei der zuständigen Zulassungsstelle erhältlich ist, eine Probefahrt möglich. Dazu sollte eine zweite Person den Käufer begleiten, denn einem Unbeteiligten fallen häufig Mängel an dem Fahrzeug auf, die der potenzielle Käufer nicht sieht. Der Käufer sollte die Eintragungen in den Kfz-Papieren genau überprüfen, dazu zählen vor allem der Kilometerstand und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Im Kaufvertrag muss auch festgehalten werden, ob im Fahrzeug enthaltene Zubehörteile im Kaufpreis enthalten sind oder zum Beispiel für das Warndreieck, für den Verbandskasten, für das eingebaute Radio, für das enthaltene Navigationssystem oder für Schonbezüge eine separate Zahlung erfolgen muss. Anhand der Fahrzeugpapiere sollte der Käufer ebenfalls überprüfen, ob der Verkäufer wirklich der Halter des Fahrzeugs ist. Dazu kann sich der Käufer auch den Personalausweis des Verkäufers vorlegen lassen, um die Identität zu überprüfen. Sind Halter des Kraftfahrzeugs und Verkäufer nicht identisch, muss der Verkäufer eine schriftliche Vollmacht des Kfz-Halters vorlegen, dass er berechtigt ist, das Auto zu verkaufen. Nach dem Kauf ist der Käufer verpflichtet, das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle umzumelden beziehungsweise bei einem stillgelegten Kraftfahrzeug es wieder anzumelden. Dazu benötigt der neue Besitzer des Wagens Teil I und Teil II der Zulassungsbescheinigung, seinen Personalausweis oder seinen Reisepass beziehungsweise eine polizeiliche Meldebestätigung. Es können nur Fahrzeuge angemeldet oder umgemeldet werden, für die bereits ein Versicherungsschutz besteht. Der Versicherte erhält zu diesem Zweck eine elektronische Versicherungsbestätigung von seiner Versicherungsgesellschaft in Form einer siebenstelligen Versicherungsnummer, die abgekürzt auch eVB-Nummer genannt wird. Diese eVB-Nummer muss ebenfalls der Zulassungsbehörde vorgelegt werden. Wenn es sich um eine Neuanmeldung eines stillgelegten Fahrzeugs handelt, müssen die Abmeldebestätigung für das Fahrzeug sowie gegebenenfalls das alte Kfz-Kennzeichen vorgelegt werden. Bei einer Ummeldung ist das Kfz-Kennzeichen ebenfalls erforderlich. Der Käufer sollte auch seine Bankdaten in Form von Kontonummer und Bankleitzahl bereithalten, da er für die Kfz-Steuer eine Einzugsermächtigung unterschreiben muss. Auch die Bescheinigungen über die letzte TÜV-Prüfung und die Abgasuntersuchung (AU) müssen der Zulassungsstelle vorgelegt werden.
Der Verkäufer muss ebenfalls einige Punkte beachten
Einen Kfz-Kaufvertrag dürfen nur volljährige Käufer unterschreiben, ansonsten benötigen Minderjährige die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Vor allem bei Privatverkäufen sollte der Verkäufer auf Barzahlung des vollen Kaufpreises bestehen und die Zulassungsbescheinigung Teil II erst nach Erhalt der kompletten Kaufsumme aushändigen. Auch der Verkäufer muss den Verkauf seines Fahrzeugs sofort bei der Zulassungsbehörde und bei seiner Versicherung melden. In vielen Kaufverträgen, die entweder aus dem Internet heruntergeladen werden können oder die im Fachhandel in schriftlicher Form erhältlich sind, finden sich vorgedruckte Mitteilungen an die Versicherungsgesellschaft und an die Zulassungsstelle, die der Verkäufer für die Abmeldung seines Fahrzeugs nutzen kann. Bei einer Probefahrt sollte der Verkäufer den Interessenten immer begleiten und sich vor Fahrtantritt den Führerschein des potenziellen Käufers zeigen lassen.