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Katzenversicherung

Wird die Katze krank, oder stehen bestimmte Vorsorgetermine oder Impfungen beim Tierarzt an, kann dies für den Katzenhalter oftmals sehr teuer werden. Abhilfe verschafft hier eine Katzenversicherung, die verschiedene tierärztliche Kosten übernimmt. Hierbei kann zwischen zwei verschiedenen Formen der Katzenversicherung unterschieden werden und zwar, zum einen, der Katzenkrankenversicherung und, zum anderen, der Katzen-OP-Versicherung. Während die Katzenkrankenversicherung dabei bei jenen tierärztlichen Kosten zum Tragen kommt, die beispielsweise aufgrund von Vorsorgeuntersuchungen oder Behandlungen entstehen, deckt die Katzen-OP-Versicherung wiederum jene Kosten, die aufgrund von Katzen-Operationen anfallen. Die Katze-OP-Versicherung ist außerdem Bestandteil der Katzenkrankenversicherung.

Die Katzenversicherung bzw. Katzenkrankenversicherung beinhaltet hierbei verschiedene Leistungen, die der Versicherungsteilnehmer bzw. der Halter des Tieres in Anspruch nehmen kann. Zu diesen Leistungen zählen zum einen jene Leistungen im Bereich des Kranken- und Unfallschutzes. Der Halter hat in diesem Zuge das Recht auf eine 100%ige Erstattung der Tierarztkosten und Kosten im Zusammenhang von Unfallfolgen bis 300 Euro. Dabei werden Arzneimittel, chirurgische Eingriffe, aber auch Kosten für die Unterbringung in einer Tierklinik übernommen. Selbst homöopathische Behandlungen können in diesem Zusammenhang vom Versicherer getragen werden.
Ergänzungsfuttermittel, Kastration oder Sterilisation, sowie auch Bedarfsgegenstände oder Pflegezubehör werden jedoch nicht vom Versicherer übernommen und müssen von dem jeweiligen Katzenhalter selbstständig finanziert werden.
Zum anderen zählen zu den Leistungen jene im Bereich des Verkehrsunfallschutzes. Im Vergleich zum Kranken- und normalen Unfallschutz gibt es hier jedoch keine Höchstgrenze von 300 Euro und so werden sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall stehen, getragen.

Ebenfalls Bestandteil der Katzenversicherung bzw. Katzenkrankenversicherung ist, wie bereits erwähnt, die OP-Versicherung. Bei dieser handelt es sich um eine Versicherung, die die Kosten, die aufgrund von Operationen entstehen, übernimmt. Handelt es sich beispielsweise um eine Operation, die aufgrund von Krankheit oder Unfall nötig wird, so zahlt der Versicherer bis zu 100 % des anfallenden Betrages. Ebenfalls können die Kosten für die Untersuchungen vor einer Operation, sofern diese in einem direkten Zusammenhang zur Operation stehen, und die Kosten nach einer Operationen, also etwaige Nachuntersuchungen, nach der Operationen statt findende stationäre Unterbringungen und damit verbundenen Arzneimittel, bis zum 10. Tag nach der Operationen übernommen werden.

Die Katzenversicherung bietet also folglich einen vielseitigen, finanziellen Schutz und Ausgleich im Krankheitsfall des Haustieres. Damit der Tierhalter jedoch solch einen Schutz in Anspruch nehmen kann, muss er sich zunächst genau erkundigen, welcher Versicherer, mit angebotener Katzenversicherung, für ihn infrage kommt. Mittlerweile gibt es eine Fülle verschiedener Versicherungsanbieter, die sich auch in den Leistungen stark unterscheiden können und aus denen der Tierhalter den geeigneten und zuverlässigsten Versicherer auswählen muss. Die Versicherungen, die schon für ca. 16 Euro (Katzenkrankenversicherung) bzw. vier Euro (Katzen-OP-Verischerungen) abgeschlossen werden können, unterscheiden sich hierbei beispielsweise in der jeweiligen Wartezeit für die Inanspruchnahme der Leistungen, in einem Zuschlag auf bestimmte Rassen bzw. der Ausschluss bestimmter Rassen, dem finanziellen Rahmen der Grundversorgung, zu der beispielsweise die Impfung und die Entwurmung zählen, oder der Übernahme von Behandlungskosten im Ausland. Es ist also von Bedeutung, die jeweiligen Versicherungsangebote genau zu sichten und miteinander zu vergleichen. Auch ist es ratsam, darauf zu achten, ob etwaige Leistungsausschlüsse, wie bereits bestehende chronische Erkrankungen, bestehen.