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Katzenkrankenversicherungen

Mit dem Abschluss einer Katzenkrankenversicherung bestehen umfassende Leistungen im Bereich der Übernahme von anfallenden Behandlungskosten. Erweiterte Katzenkrankenversicherungen decken nicht nur die tierärztlichen Behandlungskosten, sondern übernehmen d

Behandlungs- und Operationskostenschutz mit den Katzenkrankenversicherungen

Optionen der Katzenkrankenversicherung

Katzenkrankenversicherungen sind in verschiedenen Tarifen und mit einem daraus resultierenden unterschiedlichen Leistungsumfang verfügbar. Eine reine Katzenkrankenversicherung übernimmt die anfallenden Behandlungskosten und Kosten für benötigte und ärztlich verordnete Medikamente. Wird beim Abschluss der Katzenkrankenversicherung eine Operationskostendeckung vereinbart, ist dies eine beitragspflichtige Erweiterung. Dann erfolgt die Versicherungsleistung in Form der Kostenerstattung bei einer nötigen Operation und einem damit verbundenen Aufenthalt in einer Tierklinik. Einen umfassenden Schutz bieten die Katzenkrankenversicherungen in Form der Vollversicherung. Diese beinhalten alle Leistungen der reinen Krankenversicherung und zusätzlich alle Versicherungsleistungen der Operationskostenversicherung. Die Operationskostenversicherung kann bei den meisten Anbietern auch als separate Police beantragt werden. Dann besteht rein für stationäre Aufenthalte und für Operationen eine entsprechende Kostendeckung

– Katzenkrankenversicherung einschließlich OP-Schutz
– Katzenkrankenversicherung ohne OP-Schutz
– Reine Operationskostenversicherung

Aufnahmebedingungen und EinschränkungenDie Aufnahmebedingungen der angebotenen Katzenkrankenversicherungen sind überwiegend auf die Rasse der zu versichernden Katze und in erster Linie auf das Alter des zu versichernden Tieres ausgelegt. Ältere Tiere können nicht bei allen Versicherungsgesellschaften mit dem Versicherungsschutz ausgestattet werden. Mit dem Erreichen eines vom Anbieter festgelegten Höchstalters der Katze kann die Katzenkrankenversicherung nicht mehr abgeschlossen werden oder aber es erfolgt eine deutliche Einschränkung der Leistungshöhe. Hier wird dann im Versicherungsfall eine höhere Eigenbeteiligung gefordert oder aber ein sinkender Anteil durch die Versicherung getragen. Ein weiteres Kriterium bei der Aufnahme in die Katzenkrankenversicherung ist die Rasse der Katze. Rassetiere können zwar bei allen Anbietern versichert werden, aber dies fordert bei nahezu allen Anbietern einen Beitragszuschlag. Beim Abschluss der Katzenkrankenversicherung müssen bestehende Vorerkrankungen und akute Krankheiten angegeben werden. Ein kurzfristiger Abschluss zur Deckung bereits geplanter Behandlungen kann nicht erfolgen. Die Anbieter der Katzenkrankenversicherung legen hier eine mehrmonatige Wartezeit fest. Innerhalb dieser Wartezeit besteht ein eingeschränkter Versicherungsschutz, so dass eine Kostenübernahme nur bei akuten Erkrankungen und unfallbedingten Verletzungen erfolgt. Zudem sind Eingriffe wie die Sterilisation und die Kastration über die Versicherungsbedingungen ausgenommen. Die Kosten hierfür muss der Versicherungsnehmer stets selbst tragen.

Die Tierversicherer und Spezialversicherer bieten die Katzenkrankenversicherungen für nahezu alle Tiere an:

– Rasse- und Zuchttiere gegen eine Beitragserhöhung versicherbar
– Versicherungsschutz innerhalb der Wartezeit nur bei unfallbedingten Behandlungen und akuter Erkrankung
– Höchsteintrittsalter zur Katzenkrankenversicherung ist anbieterabhängig
– Sinkende Versicherungsleistung oder steigende Selbstbeteiligung mit zunehmendem Alter

Wer seiner Katze den nötigen Versicherungsschutz im Krankheits – oder Verletzungsfall bieten möchte, sollte sich mit dem Abschluss einer Katzenkrankenversicherung befassen. Diese dient der Kostendeckung. Die Katzenkrankenversicherung für die Katze übernimmt anfallende Kosten für Vorsorgemaßnahmen ebenso wie die Kosten für eine tierärztliche Behandlung aufgrund einer Erkrankung oder einer Verletzung.
Nicht nur die Kosten für Vorsorgemaßnahmen, sondern vor allem Behandlungs- und Operationskosten summieren sich schnell zu einer stolzen Summe. Für diesen Fall kann die Katzenkrankenversicherung als Katzenversicherung mit oder ohne OP Schutz den Tierhalter vor den finanziellen Folgen schützen.

Rassen und Katzenarten

Die Katzenversicherung als Krankenversicherung kann für jede Katze abgeschlossen werden. Die Versicherungsgesellschaften bieten mit der Katzenkrankenversicherung die Leistungen für Wohnungskatzen, Freigängerkatzen und Rassekatzen in gleichem Umfang an. Eine Katzenversicherung kann die Leistungen für alle Rassen in gleichem Umfang erbringen. Der Tierhalter muss aber damit rechnen, dass eine Beitragsanpassung erfolgt, wenn die Katzenkrankenversicherung als Katzenversicherung für eine eingetragene Rasse abgeschlossen wird. Einige Rassen sind nicht nur besonders wertvoll, sondern auch sehr anfällig. Eine Katzenkrankenversicherung für ein Zuchttier abzuschließen ist aber genauso möglich, wie der Abschluss für eine Mischlingskatze.

Tarifgestaltung

Zur Auswahl des passenden Tarifes stellt die Katzenkrankenversicherung alle Informationen zur Verfügung, so dass der Tierhalter hier das für ihn passende Tarifmodell wählen kann. Dazu stellt die Katzenkrankenversicherung alle Informationen bezüglich der Tarifanpassung, einer Erhöhung der Erstattungsgrenze und einer möglichen Selbstbeteiligung zur Verfügung. Eine Selbstbeteiligung senkt wie auch bei allen anderen Policen die monatlichen Beiträge zur Katzenkrankenversicherung. Zudem kann der Tierhalter bei einigen Versicherungsgesellschaften von einer Anpassung der Leistungsgrenze profitieren. Die anfänglichen Höchstgrenzen werden mit zunehmender Versicherungsdauer nach oben angepasst, wenn die Katzenkrankenversicherung keine Leistungen erbringen muss. Wird also keine Tierarztrechnung eingereicht, kann im späteren Versicherungsverlauf mit einer höheren Kostenerstattung gerechnet werden. Wird die Katzenversicherung als Katzenkrankenversicherung für mehrere Tiere benötigt, bieten die Versicherungsgesellschaften Rabatte an. Wer mehr als ein Haustier bei der gleichen Gesellschaft mit einer Katzenversicherung ausstattet, profitiert von Sondertarifen. Dies ist insbesondere auch für Züchter interessant.

Leistungen der Krankenversicherung

Die Kostenübernahme der Katzenkrankenversicherung für Tierarzt und Tierklinik erfolgt zu den bei Vertragsabschluss festgelegten Konditionen. Zum einen sind mögliche Höchstgrenzen zu beachten und zum zweiten die Übernahme des Gebührensatzes durch die Katzenkrankenversicherung. Die Höchstgrenzen für die Kostenübernahme werden von den Versicherern unterschiedlich angesetzt oder können auch vollständig außen vor bleiben. In der Regel werden eigene Höchstgrenzen für die Kostenübernahme von Vorsorgemaßnahen, für die Übernahme von Behandlungskosten und für die Erstattung von Operationskosten festgelegt. Die Übernahme durch die Katzenkrankenversicherung für den Tierarzt erfolgt bis zum festgelegten Gebührensatz. Dies kann der einfache, zweifache oder im Höchstfall der dreifache Gebührensatz sein. Im Regelfall ist es ausreichend, wenn der einfache Satz von der Katzenkrankenversicherung erstattet wird. Sollte es aber eine Notfallbehandlung oder eine nächtliche Behandlung sein, kann der Tierarzt auch einen zweifachen oder gar dreifachen Satz berechnen. Dann ist die vertragliche Vereinbarung ausschlaggeben, ob die Katzenkrankenversicherung den Tierarzt ganz oder nur teilweise erstattet.

Zusätzliche Leistungen der Versicherungsgesellschaft

Der Abschluss einer Katzenversicherung als Katzenkrankenversicherung beinhaltet nicht die Übernahme von Kosten. Die Übernahme und Erstattung von Kosten für tierärztliche Behandlungen ist der Hauptgrund zum Abschluss einer Krankenversicherung für die Katze. Doch die Versicherungsgesellschaften bieten im Rahmen der Katzenkrankenversicherung Leistungen auf freiwilliger Basis. Der Umfang der zusätzlichen Leistungen unterscheidet sich daher von Anbieter zu Anbieter. Über den Umfang der zusätzlichen Leistungen gibt jeder Anbieter der Katzenkrankenversicherung alle Informationen. Als Zusatzleistung kann sowohl eine umfassende Ernährungsberatung als auch die Betreuung im Trauerfall in der Versicherungspolice enthalten sein. Die Versicherungsgesellschaften stehen den Inhabern einer Katzenkrankenversicherung meist über kostenlose Rufnummern rund um die Uhr zur Verfügung. Auch dann, wenn es um die Wahl des Tierarztes, der Tierklinik oder die Organisation eines Transportes für das Tier geht.

Auslandsschutz

Die Leistungen aus der Katzenversicherung sind durch den Versicherer nicht nur auf den innerdeutschen Aufenthalt beschränkt. Der Auslandsschutz der Katzenversicherung mit Krankenversicherung ist ein Bestandteil jeder Versicherungspolice. Dieser ist aber nicht unbegrenzt gültig. Hier legt der Versicherer fest für welchen Zeitraum die Katzenversicherung eine Krankenversicherung im Ausland beinhaltet. Zudem kann der Auslandsschutz auf den europaweiten Geltungsbereich eingeschränkt sein, der weltweite Geltungsbereich ist nicht automatisch Bestandteil der Versicherungsbedingungen. Generell kann der Tierhalter über die Katzenkrankenversicherung die Katze aber auch für einen begrenzten Reisezeitraum ausreichend absichern. Die von der Katzenkrankenversicherung angebotenen Leistungen gelten dann auch für die Kostenübernahme während eines Auslandsaufenthaltes.