Firmenhaftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung
Die Firmenhaftpflichtversicherung deckt alle Schäden ab, die durch Personal, Betriebsmittel, Gebäude oder Grundstücke eines Betriebes entstehen. Die Firmenhaftpflichtversicherung wird auch Betriebshaftpflichtversicherung genannt. Sie umfasst sowohl Sach- und Personenschäden als auch um Vermögensschäden. Weil die Risiken je nach Unternehmensbranche, Größe des Betriebes und Risiken sehr unterschiedlich sind, gibt es keine einheitlichen Firmenhaftpflichtversicherungen, sondern auf die jeweiligen Bedürfnisse des Unternehmens maßgeschneiderte Angebote. So handhaben es zumindest die guten Versicherungsgesellschaften.
Betriebshaftpflichtversicherungen für Freiberufler nennt man Berufshaftpflichtversicherungen. Diese Versicherung ist sehr wichtig in Branchen und Berufsbildern wie Anwälte, Berater, Trainer, Architekten, Ingenieure oder Heilpraktiker. Diese und einige andere Branchen sind welche, in denen hohe Schadensersatzforderungen drohen, wenn es zu einem Schaden gekommen ist.
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung, aber besonders speziellen Berufsgruppen wie Handwerkern, Spediteuren, aber auch Softwareentwicklern dringend zu empfehlen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt effektiv vor Schadensersatzansprüchen Dritter oder wehrt diese juristisch ab. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Sach,- Personen- oder Vermögensschäden handelt. Ist ein Betrieb nicht oder unzureichend gegen solche Schäden abgesichert, haftet im Notfall der Unternehmermit seinem Privatvermögen.
Innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung gibt es spezielle Angebote für unterschiedliche Branchen, so etwa für das Baugewerbe, die Gastronomie, für Sicherheitsdienste, Dienstleistungen, das Handwerk, den Handel, das Heilwesen, für Gesundheit und Wellness.
Eine typische und gängige Betriebshaftpflichtversicherung umfasst Leistungen wie folgt: Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt pauschal drei Millionen Euro und 100.000 Euro für Vermögensschäden. Es gibt keine Selbstbeteiligung, höchstens bei bestimmten Teilleistungen der Versicherung. Eingeschlossen sind außerdem zum Beispiel Vermögensschäden aus der Verletzung des Bundesdatenschutzgesetzes mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro, der Verlust von Schlüsseln und dadurch entstehende Schäden zum Beispiel für Austausch der Schließanlage, Be- und Entlade-Schäden, Leitungsschäden, Abwasserschäden, Mietsachschäden an Gebäuden oder Fahrzeugen sowie andere Teil-Leistungen, die einzeln mit einer fest vereinbarten Summe versichert sind. Ein solches typisches Paket kostet je nach Gesellschaft und abhängig von der Branche, der Unternehmensgröße und der dadurch resultierenden Risiken zwischen einem niedrigen dreistelligen Eurobereich bis zu hohen vierstelligen Bereichen pro Jahr.
Welche Versicherungsarten genau für welchen Betrieb sinnvoll sind, müssen Unternehmer genau recherchieren und ein dazu passendes Paket gemeinsam mit ihrer Versicherungsgesellschaft schnüren. Nachfolgend stellen wir die wichtigsten Teil-Versicherungen vor, die in ein Firmenversicherungspaket gehören können.
Weitere wichtige Bestandteile einer Firmenversicherung
Die Sach- und Gebäudeversicherung sichert die Sachwerte eines Unternehmens sowie alle Gebäude gegen Schäden, die zum Beispiel durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel verursacht werden. Bei einigen Versicherungsgesellschaften werden die Sachversicherung und die Gebäudeversicherung auch getrennt angeboten. Bei landwirtschaftlichen Betrieben werden übrigens auch Vorräte erstattet, die durch einen Schaden an Gebäuden wie Ställen oder Lagerhallen unbrauchbar gemacht wurden. Außerdem gibt es noch eine zusätzliche Elementarversicherung, die Schäden durch Erdbeben, Erdrutsch und Überschwemmung absichert. Die Wiederherstellung oder die Wiederbeschaffung der zerstörten Ausstattung ist das Ziel dieser Versicherungsart. Ob sie sinnvoll ist, hängt natürlich entscheidend vom Standort des Unternehmens ab.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist für die Zeit gedacht, in der die Unternehmenstätigkeiten wegen eines Sach- oder Gebäudeschadens vorrübergehend ruhen müssen oder nur in Teilen wie sonst üblich erledigt werden können.
Die Betriebsschließungsversicherung hingegen richtet sich in erster Linie an Betriebe aus der Gastronomie oder aus der Lebensmittelbranche. Sie erstattet entgangene Gewinne oder auch Maßnahmen zur Wiederherstellung des normalen Betriebsablaufes, wenn ein Unternehmen zeitweise von einer Behörde geschlossen wurde, weil es gegen Auflagen verstoßen hat oder zumindest der Verdacht bestand.
Es gibt für Betrieb auch spezielle Rechtsschutzversicherungen, die eigentlich in jedes Versicherungspaket von Unternehmen gehört. Denn juristische Auseinandersetzungen mit Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitern können langwierig und teilweise sehr teuer werden.
Die Elektronikversicherung ist in den letzten Jahren immer wichtiger geworden, weil immer mehr Betriebe moderne Informationstechnologie mit teurer und aufwändiger Hard- und Software einsetzen. Manchmal reicht schon ein kleiner Wasserschaden, der in einem technisch modern ausgestatteten Büro einen sehr hohen Schaden verursachen kann. Für solche Fälle ist die Elektronikversicherung da. Sie kann – je nach Angebot und Versicherungsgesellschaft – auch vor Diebstahl, Vandalismus, Fahrlässigkeit oder Ungeschick im Zusammenhang mit modernen Technologien schützen. Die Wiederherstellung verloren gegangener Daten ist übrigens meistens zunächst nicht in dieser Versicherung enthalten. Dafür gibt es wiederum spezielle Software-Versicherungen, die aber längst nicht alle Gesellschaften im Angebot haben.
Die aus dem Amerikanischen stammende Directors-and-Officers-Versicherung (D&O-Versicherung) wird in Deutschland auch Manager-Haftpflichtversicherung genannt. Sie schützt Manager und leitende Angestellte von Betrieben vor Schadensersatzansprüchen. Sie ist deshalb sinnvoll, weil diese Personen ansonsten im Schadensfall mit ihrem privaten Vermögen für haften müssen.
Welche Firmenversicherung (Gewerbeversicherung) darf/soll es sein?
Welche Firmenversicherung dabei für Ihr spezielles Unternehmen (über-)lebensnotwendig ist, müssen selbstverstänglich Sie als Unternehmer entscheiden. Und als Unternehmen dürften Sie kaum hier gelandet sein ohne eine konkrete Vorstellung hiervon zu haben. Dennoch möchten wir gerne einen Punkt ansprechen: Als Faustregel gilt Folgendes: während man im privaten Bereich schon mal auf eine Police verzichten kann, sollte man bei bestehenden Zweifeln im Bereich der Firmenversicherung eher den “Abschluss suchen”. Denn schon ein einzelner Schadensfall ohne Firmenversicherung kann u.U. einen Betrieb bis ins Mark erschüttern. Riskantes handeln wird hier selten belohnt. Wir betreiben auch Versicherungsportale im privaten Bereich und geben auch gerne einmal den Rat, sich genau zu überlegen ob die eine oder andere Versicherung sich im speziellen Falle lohnt. Wenn es um ein Unternehmen geht, würden wir diesen Rat aber eben einfach ungerne ausgeben wollen. Zuerst einmal muss ein Unternehmen am Markt überleben. Und hier sollte keine Investition gescheut werden. Dazu gehören auch Firmenversicherungen, bzw. Gewerbeversicherungen.
Was kann ein Beitragsrechner Gewerbeversicherung / Firmenversicherung?
Sie benötigen eine Firmenversicherung (auch Gewerbeversicherung genannt) oder aber müssen eine solche abschließen? Dann benötigen Sie zu allererst einmal Informationen. Denn kein Unternehmer will irgendeine Gewerbeversicherung abschließen, sondern sich zumindest einen guten Überblick über die Angebote im Bereich der Betriebshaftpflicht oder der Machinenversicherung und und und verschaffen. Und genau bei diesem Prozess der Informationsbeschaffung und Entscheidungsfindung in Sachen Firmenversicherung wollen wir Sie unterstützen. Verzweifeln Sie dabei nicht, wenn Sie hier und da Informationen über Ihren Betrieb angeben müssen. Dies ist leider nicht zu umgehen, da die einzelnen Versicherer sich ebenso wie Sie einen Überblick über Ihren Geschäftspartner verschaffen müssen. Wir garantieren Ihnen jedoch, Datenschutzrechtliche Bestimmungen in jedem Falle einzuhalten! Schlussendlich wird Ihnen unser Beitragsrechner wertvolle Informationen liefern, die Sie ihn Ihrem Entscheidungsprozess zumindest unterstützen werden!