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Entschädigungsgrenzen Hausratversicherung

Entschädigungsgrenzen verstehen

Wenn es um die Schadensregulierung geht, unterscheidet sich die Hausratversicherung von anderen Versicherungen. Die Obergrenze des Erstattungsbetrags wird nicht immer durch die Versicherungssumme festgelegt. Je nach Art des Schadens liegt die Obergrenze deutlich niedriger. Verantwortlich hierfür sind so genannte Entschädigungsgrenzen.

Eine Entschädigungsgrenze gibt an, bis zu welchem Betrag eine Entschädigung (unter Berücksichtigung der Art des Schadens) gezahlt wird. Eines der besten Beispiele ist die Entschädigungszahlung bei erfolgtem Einbruchdiebstahl.

Beispiel: Einbruchdiebstahl

Es wird angenommen, Einbrecher haben zugeschlagen und Schmuck sowie Bargeld im Wert von mehr als 2.000 Euro gestohlen. Die Wertsachen wurden ungesichert bzw. nicht in einem Wertschutzschrank aufbewahrt. Obwohl die Versicherungssumme bei 60.000 Euro liegt, erhält der Versicherungsnehmer lediglich 500 Euro erstattet.

Grund für den geringen Entschädigungsbetrag ist die geltende Entschädigungsgrenze. Etliche Versicherer für den Diebstahl von Wertsachen sehr niedrige Grenzbeträge festgelegt, die sich auf 500 bis 1.000 Euro belaufen.

Hätte der Versicherungsnehmer das Bargeld und seinen Schmuck in einem Tresor aufbewahrt, hätte eine deutlich höhere Entschädigungsgrenze gegolten. Infolge wäre die Entschädigungszahlung höher ausgefallen. Je nach Versicherer und Tarif sind oftmals Absicherungen bis zu 30.000 Euro möglich. Es wird lediglich vorausgesetzt, dass der Tresor zum Zeitpunkt des Einbruchs verschlossen war und er einer bestimmten Sicherheitsklasse angehört.

Tipp: Auf die Entschädigungsgrenzen achten

Je nach Versicherungsanbieter und Hausrattarif liegen die Entschädigungsgrenzen sehr unterschiedlich. Vor einem Vertragsabschluss sollte man daher genau ansehen. Es gilt sich zu überlegen, welche Sicherung benötigt wird.

Es ist anzumerken, dass es Versicherungstarife gibt, bei denen eine Anpassung bzw. Erhöhung der Entschädigungsgrenzen möglich ist. Oft werden für die Erhöhungen nur relativ geringe Aufschläge auf den Versicherungsbeitrag fällig.