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Brillen- und Kontaktlinsenzusatzversicherung

Brillen- und Kontaktlinsenzusatzversicherung

Seit 2004 leistet die gesetzliche Krankenversicherung für Brillen und Kontaktlinsen nur noch bei Personen unter 18 Jahren sowie stark Sehbehinderten Zuzahlungen; und dies auch nur dann, wenn sich die Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien verschlechtert hat.

 Von diesen Ausnahmen einmal abgesehen, werden weder für Gestelle noch für Gläser Zuschüsse gewährt.

Eine Brillenzusatzversicherung soll diese Versorgungslücke schließen. Sie wird oft zusammen mit der Versicherung anderer Hilfsmittel wie beispielsweise Hörgeräten oder in Kombination mit einer Zahnzusatzversicherung angeboten. Die Leistungen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter stark. Viele erstatten 80 bis 100 % der Kosten einer neuen Brille oder neuer Kontaktlinsen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. In manchen Fällen wird insofern eine Einschränkung vorgenommen, als dass die Kosten einer Sehhilfe nur dann anteilig getragen werden, wenn eine Verschlechterung von mindestens 0,5 Dioptrien vorliegt. Im Leistungsumfang inbegriffen sind sowohl der Erwerb einer neuen Brille als auch einer Zweitbrille sowie Leistungen der privaten Krankenversicherung bei Schäden an einem bereits vorhandenen Exemplar.