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Berufshaftpflicht

Die Berufshaftpflichtversicherung

und ihre soziale Komponente!

Die Haftpflichtversicherung ist eine besondere Form der Schadensversicherung, deren Ausgestaltung in Deutschland in den §§ 149 – 158k Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt ist. Die Verträge beruhen nahezu immer auf den “Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung” (AHB). Für die Bereiche der Berufshaftpflichtversicherung und besonders für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bestehen teilweise abweichende Bedingungen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine sogenannte Fehlerversicherung und als Absicherung gegen reine Vermögensschäden anzusehen. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt dagegen auch die Bereiche der Personen- und Sachschäden ab. Da diese Unterscheidung aber weder von interessierten Kunden noch – mitunter sprachlich – von Fachkräften getroffen wird und die Absicherungen selbst durchaus beide Bereiche als Angebot beinhalten können, möchte ich hier diese beiden Begriffe zusammenfassend darstellen und nutze den Begriff Berufshaftpflichtversicherung. Die Berufshaftpflichtversicherung wird dem Sinn nach abgeschlossen, um sich im eigenen Interesse gegen Ansprüche abzusichern, darüber hinaus besteht aber durchaus der soziale Zweck dem häufig schuldlos Geschädigten seine berechtigen Ansprüche zu sichern.