1. Was für einen Zweck hat eine Bauleistungsversicherung und was versichert sie ?
Die Bauleistungsversicherung soll das Bauvorhaben gegen unvorhergesehene Schäden an versicherten Bauleistungen absichern. Diese nicht vorhersehbaren Schäden beim Bau können zum Beispiel durch Einflüsse der Witterung oder Vandalismus entstehen. Diese Schadensursachen sollten durch die Bauleistungsversicherung der meisten Versicherungen abgedeckt sein.
Gerade bei Schäden durch eine unvorhergesehene Witterung können sehr hohe Kosten entstehen. In solchem Moment ist jeder Verbraucher froh, wenn diese Gefahr durch eine Bauleistungsversicherung versichert ist. Mit der Bauleistungsversicherung bieten die Versicherungen den privaten Bauherren eine Art Vollkaskoschutz, denn in der Phase des Baus ist das noch nicht fertige Wohngebäude gegen allerlei unvorhergesehene Ereignisse abgesichert.
Darunter fallen in der Bauleistungsversicherung höhere Gewalt, Vandalismus, Diebstahl und ungewöhnliche Witterungsereignisse. Versicherte Gefahren sind somit Elementarereignisse, Sturm, Hagel, anhaltende Regengüsse, Überschwemmung, Überflutung und stark anhaltender Frost. Diese Gefahren fallen unter die Rubrik Naturgefahren. Schäden dieser Art sollten als Bauleistungen bei einer Versicherung versichert sein. Während einer Bauphase wechseln sich viele Jahreszeiten ab und die Risiken werden dadurch erst recht nicht weniger.
Diese Gefahren sind in der Regel bei allen Versicherungen, die im Vergleich eine Bauleistungsversicherung anbieten, versichert. Damit ein stark anhaltender Frost in der Bauleistungsversicherung mitversichert ist, muss der Fall vorliegen, dass mit Frost mit dem auf Grund von Jahreszeit und örtlichen Verhältnissen, vor Ort, nicht gerechnet werden musste. Als versicherte Gefahren sind in der Bauleistungsversicherung die höhere Gewalt, Schäden bei der Bauausführung, Ungeschick und Fahrlässigkeit von Bauhandwerkern, Schäden durch vorsätzliches Verhalten Dritter und Glasbruchschäden bis zum fertigen Einsatz enthalten. Diese Risiken sollte jede gewählteBauleistungsversicherung abdecken.
Auch für den Bauunternehmer kann die Bauleistungsversicherung eine wichtige Absicherung seiner erbrachten Bauleistung sein. Bei ungewöhnlichen Verhältnissen der Witterung muss der Bauunternehmer Ersatz leisten. Es steht Ihm nicht zu, vom Bauherrn eine Erstattung zu verlangen. Hier bietet die Bauleistungsversicherung eine wichtige Sicherheit für den Bauunternehmer. Hier können nämlich am Rohbau Kosten entstehen, die den finanziellen Ruin bedeuten können. Unter diesem Aspekt sollte sich jeder Bauherr über eine Bauleistungsversicherung informieren. Bei Fragen zu einer Bauleistungsversicherung nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Die Bauleistungsversicherung kann man als eine Art Krankenversicherung oder Unfallversicherung für das noch nicht fertige Haus bezeichnen. Wenn sich sich nicht sicher sind, welche Versicherung welche Leistungen anbietet, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne.
Aber auch eine Bauleistungsversicherung hat Ihre Grenzen. Die Bauleistungsversicherung leistet keine Entschädigung bei nicht fachgerecht hergestellten Leistungen. Keine Entschädigung wird geleistet für Mängel an den versicherten Bauleistungen, kurz gesagt also Pfusch. Für Pfusch am durch den Bauunternehmer wird keine Versicherung eine Deckung geben. Bei Pfusch am Gebäude haftet der Bauunternehmer gegenüber dem Bauherrn für den eingetreten Mangel. Die Versicherungsdauer erstreckt sich in der Bauleistungsversicherung bis zur Bezugsfertigkeit, maximal aber 18 bis 24 Monate. Bei Antragstellung wird auch nach der voraussichtlichen Zeit der Fertigstellung gefragt.
Zusätzlich zu der Bauleistungsversicherung sollte der Bauherr auch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung beantragen. Schließlich kann man nicht 24 Stunden am Tag über das noch nicht fertige Haus oder Gebäude wachen. Eine unbeleuchtete Grube kann hohe finanzielle Kosten in Form eines Schadensersatzspruches nach sich ziehen. Eine leistungsstarke Bauherrenhaftpflicht verhindert dieses Szenario. Auch diese Versicherung bietet einen Schutz während der gesamten Bauzeit. Die Bauzeit sollte aber 24 Monate nicht überschreiten. Passiert dies aber doch, sollte man mit der Versicherung, wegen einer Verlängerung, Rücksprache halten. So schützen Bauherren auch über den vereinbarten Zeitraum Ihr noch nicht fertig gebautes Haus.
Meistens wird die Bauleistungsversicherung gleichzeitig mit der Feuerrohbauversicherung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung beziehungsweise Gebäudeversicherung beantragt. Es muss sich beim beantragen der Feuerrohbauversicherung um einen Neubau handeln. Die Gebäudeversicherung deckt die Schäden durch Feuer ab, da dieses Risiko nicht in der Bauleistungsversicherungenthalten ist. Einen Schaden sollten Kunden sofort an die Bauleistungsversicherung melden.
2. Was muss bei Antragstellung beachtet werden ?
Bei der Antragstellung einer Bauleistungsversicherung wird zuerst die Bausumme ohne Eigenleistungen abgefragt. Danach müssen mögliche Eigenleistungen in Euro angegeben werden. Auch der Baubeginn und das voraussichtliche Bauende werden abgefragt. Während das Haus oder Gebäude gebaut wird, fragt dieBauleistungsversicherung in der Regel nach dem voraussichtlichem Ende der Bauzeit.
Weiterhin wird abgefragt, ob es sich um einen Neubau, einen Anbau, Umbau oder Sanierung ohne oder mit Eingriff in die tragende Konstruktion handelt. Auch muss die Art des Objektes festgelegt werden. Hat der Bauherr vor, ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Mehrfamilienhaus zu bauen ?
Die Bauleistungsversicherung will zum Schluss noch wissen, ob es sich um eine Pfahl oder Wannengründung oder Bauten im Grundwasser handelt. Der Bauherr muss auch angeben, ob die Bauleistungsversicherung eine Photovoltaikanlage und das Diebstahlrisiko fest verbundener Gegenstände mitversichern soll. Ist eine Photovoltaikanlage vorhanden und soll diese versichert werden, benötigt der Rechner für die Berechnung des Beitrages der Bauleistungsversicherung noch den Wert und die Kapazität der Photovoltaikanlage.
3. Welche Versicherungen sind im Bauleistungsversicherung Vergleich vorhanden ?
Bauherren können eine Bauleistungsversicherung bei mehreren Versicherungen wählen. Unser Vergleich beinhaltet die Bauleistungsversicherung der VHV Versicherung, die Basler Versicherungs AG, die Grundeigentümer Versicherung und die Gothaer Versicherung. Als besonderen Service können Sie die Leistungen der verschiedenen Anbieter in einem PDF gegenüberstellen und ausdrucken. Jede einzelne Versicherung, außer der VHV, bietet mehrere Tarife zur Wahl an. Diese Tarife unterschieden sich in der Hauptsache in der Wahl der Selbstbeteiligung.
Die Bauleistungsversicherung der Basler und der Gothaer Versicherung bieten 4 verschiedene Formen der Selbstbeteiligung. So können Kunden einen Selbstbeteiligung von 10 Prozent, mindestens aber 500 Euro beziehungsweise 250 Euro wählen. Auch eine absolute Selbstbeteiligung von 250 Euro und 500 Euro sind in der Bauleistungsversicherung möglich. Die Grundeigentümer Versicherung und die VHV Bauleistung offerieren nur eine absolute Selbstbeteiligung von 250 Euro bei Ihrer Bauleistungsversicherung.
Neben der Bauleistungsversicherung bieten wir auch Informationen über die Kfz-Versicherung, private Haftpflichtversicherung, Rechtsschutz, gewerbliche Haftpflichtversicherung, private und betriebliche Krankenversicherung, private und betriebliche Rechtsschutzversicherung, private und betriebliche Gebäudeversicherung, betriebliche Altersvorsorge, Betriebshaftpflicht, Haftpflicht für Hunde, Berufshaftpflicht, Elektronikversicherung und der Hausratversicherung an. Die Rechner auf der Startseite sind dem Datenschutz verpflichtet. Bei Fragen oder gewünschten Informationen schicken Sie uns am besten eine E-Mail. Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch eine Beratung zu der Bauleistungsversicherung an.