Bauherrenhaftpflicht
Bei der Bauherrenhaftpflicht Versicherung handelt es sich um eine spezielle Form der Allgemeinen Haftpflichtversicherung, die Risiken aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht als Bauherr bzw. Grundstücksbesitzer absichert. Bereits mit dem Kauf des Grundstücks ist der Bauherr verpflichtet, zur Verkehrssicherheit seines Grund und Bodens beizutragen, was erst recht für die Bauphase gilt. Daher ist der Abschluß einer Bauherrenhaftpflicht nicht nur sinnvoll, sondern unumgägnlich, will man von vorn herein jeglichen Ärger von sich abwenden.
Dem Bauherrn obliegt die Pflicht, die Baustelle ordnungsgemäß abzusichern. Diese Verkehrssicherungspflicht kann zwar grundsätzlich auf den Bauleiter delegiert werden, nicht aber die Haftung des Bauherrn für die Überwachung des Bauleiters.
Das bedeutet letztendlich eine Schadenersatzpflicht für den Bauherren, wenn auf seiner Baustelle Personen zu Schaden kommen wie z.B. spielende Kinder, Passanten, Mietinteressenten sowie alle Freunde und Bekannte, die am Bau aushelfen, ohne diesen Job gewerbsmäßig zu betreiben. Die Mitarbeiter der beauftragten Bauunternehmen gehören dagegen nicht zu diesem Personenkreis.
Kommt es zu einem Schaden, so ist es unerheblich, ob der Bauherr die Verantwortung für den Bau selbst trägt oder auf einen anderen Unternehmer (Bauträger, Generalunternehmer z.B.) ausgelagert hat. Ein Geschädigter wird sich in den meisten Fällen zuerst an den Bauherrn wenden. Dieser muss sich dann in jedem Fall mit der Haftung auseinander setzen, sie ablehnen oder befriedigen und sich intern mit dem eigentlich Verantwortlichen über eine Ausgleich einigen.
Beispiel
Eine Firma hat einer Bauunternehmung den Auftrag erteilt, eine neue Lagerhalle zu errichten. Ein unbeteiligter Passant stürzt über die vor dem Firmengelände gelagerten Montagegerüste und zieht sich dabei eine Verletzung zu. Außerdem ist seine Kleidung beschädigt. Der Passant fordert von der Firma, vor der er gestürzt ist, Ersatz seiner Kleidung, der Behandlungskosten und ein Schmerzensgeld
Wer kann eine Bauherrenhaftpflicht abschliessen
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kann nur von privaten Bauherren abgeschlossen werden.
Vertragsgrundlage sind die diversen Haftpflichtbedingungen wie z.B. die AHB 2004 (MB), auch wenn dort die Bauherrenhaftpflicht nicht explizit erwähnt wird. Das gilt auch analog für die Betriebshaftpflichtversicherung sowie für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, die ihrerseits und bis zu einem bestimmten Umfang wieder Teil der privaten Haftpflichtversicherung ist.
Geben Sie im Versicherungsantrag an, ob und in welchem Umfang der Gesamtbausumme eigene Bauleistung erbracht werden. Dies ist ein risikoerheblicher Umstand, den der Versicherer ausdrücklich zur Kenntnis nehmen muss und der ggf. auch eine individuelle Tarifierung (Prämienkalkulation) erfordert.
Geben Sie ebenfalls ausdrücklich im Versicherungsantrag an, wenn die Bauplanung und/oder die Bauleitung vom Kunden selbst vorgenommen wird. Dies ist ebenfalls ein risikoerheblicher Umstand, den der Versicherer ausdrücklich zur Kenntnis nehmen muss und der ggf. auch eine individuelle Tarifierung (Prämienkalkulation) erfordert.
Umfang des Versicherungsschutzes
Versichert durch eine Bauherrenhaftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Abbrucharbeiten, Neubauten, Reparaturen, Umbauten) bis zur veranschlagten Bausumme je Bauvorhaben. Im Einzelnen wird Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche wie folgt geboten:
bei Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten bei der Durchführung eigener Bauvorhaben,
beim Betrieb von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kfz und Arbeitsmaschinen sowie
im Zusammenhang mit dem Haus- und Grundbesitzerrisiko für das Baugrundstück und das Bauobjekt.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Kauf des Grundstücks und endet mit der Abnahme des Bauobjekts.
Kosten einer Bauherrenhaftpflicht Versicherung
Die Höhe der Versicherungsbeiträge zur Bauherrenhaftpflicht ist abhängig von den gesamten Herstellungskosten der Immobilie und von der Dauer der Arbeiten. Bei einem Kostenvolumen von beispielsweise 250.000 EUR und einer maximalen Bauzeit von zwei Jahren kostet eine solche Versicherung je nach Anbieter etwa 150 EUR.