Beschreibung
Welche Aspekte vertraglich geregelt werden können
Selbstverständlich ist es auch in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nur möglich, vertragliche Regelungen zu treffen, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen oder bei denen eine privatrechtliche Vereinbarung nicht möglich ist. Letzteres ist zum Beispiel hinsichtlich des Versorgungsausgleichs und beim Sorgerecht für Kinder der Fall.
Es können sowohl Vereinbarungen für das Zusammenleben während der Beziehung als auch für den Fall einer Trennung getroffen werden.
Zu den wichtigsten Vertragsinhalten gehören dabei unter anderem die folgenden Punkte:
- Wird ein gemeinsamer Mietvertrag abgeschlossen, oder unterzeichnet diesen nur einer der Partner?
- Welche Vollmachten werden gegenseitig erteilt?
- Wie sind die Eigentumsverhältnisse bei einer gemeinsamen Wohnung und sonstigen Besitztümern geregelt?
- Sollen ein gemeinsames Bankkonto und eine Haushaltskasse geführt werden?
- Welche Regelungen sind für Alterssicherung, Erbschaft oder Berufsunfähigkeit vorgesehen?
Darüber hinaus empfiehlt es sich, klare Regelungen für den Trennungsfall sowie, falls vorhanden, hinsichtlich gemeinsamer Kinder, wie etwa zu Fragen der Elternzeit, zu treffen.
Notarielle Beglaubigung nur in Ausnahmefällen notwendig.
Während ein Ehevertrag stets durch einen Notar beglaubigt werden muss, ist dies bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nur in im Falle einer geplanten Schenkung oder Übertragung einer Immobilie notwendig.
Unseren Mustervertrag für nichteheliche Lebensgemeinschaften können Sie nach dem Download im Word-Format ganz leicht am PC bearbeiten und an Ihre Wünsche anpassen.