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Unternehmensgesellschaft gründen – Anforderungen an den Vertrag
Die Gründung einer Unternehmensgesellschaft erfordert einen Vertrag. Die Inhalte sind gesetzlich vorgeschrieben. Sollten wesentliche Vertragsbestandteile fehlen, ist der Vertrag nicht rechtsgültig. Außerdem gilt es zu beachten, dass der Vertrag einer notariellen Beglaubigung bedarf. Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, können Sie den Vertrag mit allen Bestandteilen selbst aufsetzen. Wenn Sie mit der Erstellung des Vertrages einen Notar beauftragen, wirkt sich dies auf die Kosten aus. Wir bieten Ihnen eine Vorlage für den Unternehmensgesellschaftsvertrag an. In dieser Vorlage sind alle notwendigen Vertragsbestandteile enthalten. Sie brauchen die Vorlage nur an Ihre individuellen Daten anzupassen. So können Sie einfach und unkompliziert einen rechtsgültigen Vertrag erstellen.
Bestandteile eines Vertrages für die Gründung einer Unternehmensgesellschaft
Die Gründung einer UG bedarf grundsätzlich der Aussetzung eines Vertrages. Die Bestandteile sind gesetzlich vorgeschrieben. Bei fehlenden Angaben ist die Beglaubigung des Vertrages nicht möglich. Die Behörde kann den Eintrag ins Handelsregister verwehren. Somit kann die Gesellschaft die Tätigkeit nicht aufnehmen. Verzögerungen bei der Gründung der Unternehmensgesellschaft und beim Eintrag ins Handelsregister wirken sich in den meisten Fällen negativ auf den Beginn der Geschäftstätigkeit aus. Derartige Verzögerungen vermeiden Sie, indem Sie bereits bei der Erstellung des Vertrages auf die Inhalte und die Form achten. Sie können eine Vorlage aus dem Internet laden und an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. So lässt sich die Vertragserstellung effizient realisieren.
Wesentliche Inhalte des UG-Vertrages
Die Gründung einer Unternehmensgesellschaft ist ein rechtlicher Vorgang, der einer gewissen Form bedarf. Im Gesetz sind außerdem die Inhalte festgelegt, die in dem Vertrag zwingend enthalten sein müssen. Zu diesen Inhalten gehören:
- Name des Unternehmens
- Benennung eines Firmensitzes und einer Firmenanschrift
- Ausrichtung des Unternehmens (Unternehmensgegenstand, Unternehmenszweck)
- Informationen zur Höhe des Stammkapitals
- Geschäftsanteile der Gesellschafter
Es ist wichtig, die einzelnen Punkte detailliert auszuführen. So müssen die Geschäftsanteile der Gesellschafter exakt beziffert sein. Die Anzahl der Gesellschafter und die Nennbeträge sind wichtige Größen. Im Handelsregister sind die Gesellschafter mit ihren Anteilen eingetragen. Somit bedarf eine spätere Änderung der Zustimmung aller Gesellschafter. Die Änderung ist zwingend im Handelsregister zu dokumentieren. Somit ist es wichtig, die jeweiligen Angaben genau und gewissenhaft im Vertrag festzuhalten. Fehler oder spätere Änderungen wirken sich in aller Regel auf die Tätigkeit der Gesellschafter negativ aus.
Nutzung einer Vorlage bringt Vorteile
Sie können für die Aufsetzung des Vertrages eine Vorlage nutzen. Der Zeitaufwand für die Erstellung des Vertrages ist geringer. So brauchen Sie nicht erst zu recherchieren, welche Inhalte in dem Vertrag enthalten sein müssen. Alle vorgeschriebenen Angaben finden Sie in der Vorlage. Es ist jedoch sehr wichtig, dass Sie die Vorlage in Ihre zu gründende Gesellschaft anpassen. Die Bearbeitung ist nach dem Download sehr einfach. Sie können sie am Computer oder am Tablet bearbeiten. Gehen Sie bei der Erstellung des Vertrages grundsätzlich gewissenhaft vor. Sie sparen Zeit und Geld, wenn Sie dem Notar einen rechtsgültigen Vertrag zur Unterschrift vorlegen.
Eintrag ins Handelsregister beschleunigen
Der Eintrag ins Handelsregister ist die wichtigste Voraussetzung für die Aufnahme der Tätigkeit einer Unternehmensgesellschaft. Ohne diesen Eintrag sind Sie nicht handlungsfähig. Wenn Sie einen straffen Zeitplan verfolgen, kann es durch einen verzögerten Eintrag ins Handelsregister bereits bei der Gründung des Unternehmens zu Schwierigkeiten kommen. Sie können diese Schwierigkeiten vermeiden, indem Sie sich mit den notwendigen Vertragsinhalten für die Gründung der Unternehmensgesellschaft auseinandersetzen. Beschleunigen Sie den Eintrag, indem Sie die notwendigen Inhalte des Vertragspapiers ohne Fehler oder Lücken aufsetzen. Bemühen Sie sich um einen kurzfristigen Termin beim Notar. Legen Sie den Vertrag vor. Die Beglaubigung kann sofort erfolgen, wenn Sie alle Angaben vorschriftsmäßig in das Papier integriert haben. Legen Sie im letzten Schritt den beglaubigten Vertrag zum Eintrag ins Handelsregister vor.
Zeitplan einhalten
Die Einhaltung des Zeitplans von der Erstellung des Vertrages bis zum Eintrag im Handelsregister ist garantiert, wenn Sie sich an die Vorgaben für die Erstellung der Vertragsinhalte halten. Eine rechtssichere Vorlage leistet Ihnen dabei eine wichtige Hilfestellung.