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Unterschiedliche Arten des Niessbrauchs
Generell unterscheidet man beim Niessbrauch zwei unterschiedliche Arten. Beim Vorbehaltsniessbrauch erhält der Schenker nicht nur ein Wohnrecht. Er darf die Immobilie darüber hinaus auch zum Beispiel vermieten. Allerdings muss er in diesem Fall auch die Kosten, die zur Erhaltung des Gebäudes anfallen, tragen. Alternativ kann auch nur ein einfaches Wohnrecht für den Schenker vereinbart werden.
Der Niessbrauchvertrag sorgt für Sicherheit
Der Niessbrauchvertrag sichert den Schenker für die Zukunft ab und verhindert, dass der Beschenkte ohne weiteres plötzlich entgegen der eigentlich getroffenen Absprache handelt. Darüber hinaus lassen sich bei Bedarf auch Klauseln für den Widerruf des Geschenks in den Vertrag mit aufnehmen.
Nutzen Sie unseren Mustervertrag
Sie planen die Schenkung einer Immobilie? Dann sorgen Sie mit einem schriftlichen Vertrag für klare Regeln. Nutzen Sie zu diesem Zweck am besten unseren Mustervertrag für den Niessbrauch. Diesen können Sie sich auf dieser Seite als Vorlage herunterladen.