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Die Interessen beider Parteien berücksichtigen
Wie bei allen Verträgen muss auch der Cateringvertrag die Interessen von mindestens zwei Parteien vereinen. Bei den Formulierungen gilt es daher darauf zu achten, dass niemand benachteiligt wird und alle sich und ihre Vorstellungen im Schriftstück wiederfinden.
Zudem ist es wichtig, dass der Vertrag die Rechte und Pflichten der Vertragspartner möglichst genau aufführt. Er sollte daher in jedem Fall Angaben zu vereinbarten Daten und Zeiten, den gewünschten Speisen sowie den dafür anfallenden Kosten beinhalten. Soll das Cateringunternehmen nicht nur an einem Tag für das leibliche Wohl des Auftraggebers sorgen, müssen zudem auch Laufzeiten und vereinbarte Kündigungsfristen in das Vertragswerk aufgenommen werden.
Nutzen Sie unseren Mustervertrag für Cateringfirmen
Es ist nicht notwendig, dass Sie den Vertrag komplett selbst aufsetzen. Nutzen Sie stattdessen einfach unseren Mustervertrag für das Catering. In der Vorlage sind bereits alle relevanten Punkte enthalten, sodass Sie sie nach dem Herunterladen nur noch ergänzen müssen.