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Das muss der Vertrag für Bandenwerbung beinhalten
Wie alle Verträge regelt auch ein Vertrag für Bandenwerbung die Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Zunächst einmal darf daher die Nennung des Vereins sowie des werbenden Unternehmens nicht fehlen.
Darüber hinaus muss dargelegt werden, welche Werbeflächen der Vertrag genau mit einschließt und für welche Dauer er geschlossen wird. Zudem gehören Informationen hinsichtlich des Preises sowie der vereinbarten Zahlungsbedingungen in den Vertrag.
Soll es dem werbenden Unternehmen gestattet sein, die Werbeflächen an Dritte unterzuvermieten, muss auch das vertraglich geregelt werden. Üblicherweise besteht der Verein hierbei darauf, darüber informiert zu werden und behält sich das Recht vor unpassende Werbung gegebenenfalls abzulehnen.
Nutzen Sie unseren Mustervertrag für Bandenwerbung
Sie müssen den Vertrag nicht komplett selbst aufsetzen. Verwenden Sie stattdessen unseren Mustervertrag für Bandenwerbung. In diesem sind bereits alle wichtigen Klauseln berücksichtigt, sodass Sie die Vorlage nur noch Ihren Wünschen entsprechend ergänzen müssen.