Corona Informationsblatt der BGW für Friseure

In Zeiten von Corona ist es für Dienstleister wie z. B. Friseure oft schwierig, sich in dem Dschungel der Informationsflut zurechtzufinden. Dennoch liegt es in der Verantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers, die vorgeschriebenen Verordnungen im Umgang mit Kunden umzusetzen, um die Ausbreitung der Infektion weiter zu verhindern.

Wie können wir Sie unterstützen?

Um die mögliche Infektionskette nachverfolgen zu können, sind derzeit alle Dienstleister aus Gastronomie und Friseurhandwerk verpflichtet, die Daten ihrer Kunden zu dokumentieren. Hierfür wurde von der BGW ein Kundendatenformular entwickelt, das Sie für Ihr Unternehmen als Informationsblatt nutzen können.

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Beschreibung

Das Kundendatenformular

Das Informationsblatt der BGW beinhaltet folgende Felder, die vom Kunden auszufüllen sind:

  • Name, Adresse inkl. E-Mail-Adresse
  • Datenschutzerklärung
  • Ankunftszeit und Zeitpunkt des Verlassens des Friseursalons/ der gastronomischen Einrichtung
  • Abfrage möglicher Krankheiten
  • Datum und eigenhändige Unterschrift

Verwendung

Am besten bitten Sie Ihren Gast bereits beim Eintreten, dieses Formular auszufüllen und Ihnen direkt zurück zu geben. Den Zeitpunkt des Verlassens Ihres Unternehmens können Sie anschließend eintragen. So könnte eine mögliche Weiterverbreitung der Infektionskette rasch verhindert werden, wenn bei der Feststellung einer Covid-19 Infektion die Menschen, die mit dem Infizierten in Kontakt kamen, ebenfalls informiert werden.

Das Formular wird für vier Wochen bei Ihnen hinterlegt und kann anschließend vernichtet werden.

Zusätzliche Information

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