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Thema Ehevertrag – Warum sich Paare rechtzeitig damit beschäftigen sollten

ehevertragViele Paare sind der Meinung, dass ein Ehevertrag unnötig sei. Schließlich sind sie glücklich miteinander und lieben sich, ein Vertrag klingt da eher unromantisch. Tatsächlich wird jede dritte Ehe geschieden, was zeigt, dass ein Ehevertrag bereits aus statistischer Sicht sinnvoll ist. Ein Ehevertrag sollte zudem nicht als Zeichen des Misstrauens gedeutet werden, sondern als vernünftige Vorsorge für den Fall der Fälle.

Was regelt der Ehevertrag?

Der Ehevertrag ist eine notariell beglaubigte Vereinbarung zwischen zwei Ehepartnern, die die gesetzlichen Regelungen während der Ehe oder im Falle einer Scheidung teilweise ändern kann. Aspekte, die durch einen Ehevertrag individuell geregelt werden können, sind:

 

  • Güterstand
  • Unterhaltspflichten
  • Vermögensaufteilung
  • Versorgungs- und Rentenausgleich
  • Schutz von Betriebsvermögen für Selbstständige

Diese Aspekte führen oftmals in Scheidungsprozessen zu Streitigkeiten, die gerichtlich geregelt werden müssen. Damit das nicht notwendig ist und Stress vermieden werden kann, regelt der vorher abgemachte Ehevertrag die Vorgehensweise.

Es gibt einige Personengruppen, für die ein Ehevertrag sinnvoller ist als für andere. Wer beispielsweise selbstständig ist, läuft bei einer Scheidung ohne Vertrag Gefahr, Teile seines Unternehmens an den Partner abzugeben oder auszahlen zu müssen. Auch bei einem sehr hohen Einkommens- oder Vermögensunterschied ist ein Ehevertrag sinnvoll. Dieser schützt entweder das Vermögen oder geht sicher, dass der Partner, der eventuell weniger verdient, weil er sich hauptsächlich um die Kinder gekümmert hat, auch nach einer Scheidung gut weiterleben kann und nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

Wenn eine Partei Schulden mit in die Ehe bringt, sollte ebenfalls unbedingt ein Ehevertrag beschlossen werden, damit nicht der andere Partner auf einem Teil der Schulden sitzen bleibt und diese bezahlen muss.

Wie schließt man einen Ehevertrag?

Die meisten Paare, die einen Ehevertrag beschließen, tun dies vor der Eheschließung. Es gibt aber auch die Möglichkeit, den Ehevertrag nachträglich festzulegen. Wichtig ist, dass beide Ehepartner mit den festgelegten Punkten einverstanden sein müssen, niemand darf zur Unterschrift gezwungen oder überredet werden. Sind die Einzelheiten des Vertrages beschlossen, muss dieser durch einen Notar beglaubigt werden. Das verursacht zwar Kosten, dient aber der Sicherheit der Ehepartner im Falle einer Trennung. Die Notargebühren können je nach Aufwand und geregeltem Vermögenswert variieren. Um den genauen finanziellen Aufwand einplanen zu können, sollte man also am besten einen Anwalt oder den Notar selbst befragen. Generell gilt auch bei Unsicherheiten bei den einzelnen Punkten – es schadet nie, einen Anwalt zu fragen. Dieser hilft bei den Inhalten und Formulierungen, die den Vertrag dann rechtlich sinnvoll machen.

Was passiert ohne Ehevertrag?

Wenn man sich gegen den Ehevertrag entscheidet, treten im Falle einer Scheidung Gesetze in Kraft, die den Ablauf regeln. Die Güterverteilung funktioniert dann in der sogenannten Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass jeder Partner das Eigentum behält, das er mit in die Ehe gebracht hat. Zugewinne während der Ehe, zum Beispiel durch Einkommen, Sparen oder Immobilienkäufe, werden fair aufgeteilt.

Diese Regelung sorgt in der Praxis häufig für Probleme und hat bereits so manchen Rechtsstreit ausgelöst. Wer zum Beispiel Unternehmer ist und keinen Ehevertrag geschlossen hat, der muss damit rechnen, dass der Firmenwert zum Zugewinn gezählt wird und der Partner ausgezahlt werden muss. Zwei Aspekte, die nicht zum Zugewinn zählen, sind Erbschaften und Schenkungen. Der Gewinn, der damit erwirtschaftet wurde, zählt allerdings dazu, weshalb Immobilien oder Anlagen, die mit geerbtem Geld gekauft werden, auch automatisch aufgeteilt werden.

Abhängig von Dauer der Ehe, Einkommen und davon, ob das Paar Kinder hat, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Unterhalt. Mit einem Ehevertrag kann der Unterhalt auch ausgesetzt werden. Viele Eheleute entscheiden sich dazu, zum Beispiel im Falle, dass ein Partner fremdgeht und man sich deswegen scheidet, der Anspruch auf Unterhalt verfällt.

Generell gilt: auch ohne Ehevertrag gibt es das Gesetz, welches die Abläufe regelt und die Partner vor Ausbeutung oder finanziellen Abhängigkeiten schützt. Trotzdem ist in vielen Fällen ein Ehevertrag sinnvoll und sollte zumindest einmal in Erwägung gezogen werden.