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Anspruch auf Entgeltumwandlung Altersvorsorge

Anspruch auf Entgeltumwandlung Die Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge durch Umwandlung von Bruttogehalt steht seit Anfang 2002 nicht mehr nur Führungskräften und Mitarbeitern außerhalb der Tarifverträge, sondern prinzipiell allen Arbeitnehmern offen. Seitdem haben diese ein Recht auf Entgeltumwandlung. Diese ist von einer Gehaltsverwendung für die betriebliche Altersvorsorge klar abzugrenzen, wenn Teile des Nettogehalts für die Finanzierung …

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Anspruch und Einrichtung betriebliche Altersvorsorge

Anspruch und Einrichtung Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge haben prinzipiell alle Arbeitnehmer. Einzige Einschränkung wäre, dass ein Tarifvertrag die Möglichkeit der Betriebsrente ausschließt. Derartige Tarifverträge bestehen heute aber kaum noch, die meisten unterstützen diese Möglichkeit. Zudem können auch Personen, die zwar nicht sozialversicherungspflichtig sind, aber in einem steuerlich anerkannten Arbeitsverhältnis stehen, in den Genuss der …

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Geringerer Rentenanspruch betriebliche Altersvorsorge

Geringerer Rentenanspruch Arbeitnehmer, die über die betriebliche Altersvorsorge für die Rente vorsorgen, sollten die Auswirkungen auf ihre Ansprüche an die gesetzliche Sozialversicherung beachten. Denn durch die Befreiung bei Sozialabgaben zahlen sie zum Beispiel weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erwerben infolgedessen nur einen geringeren Anspruch. Grob vereinfacht lässt sich sagen, dass 1.000 € Gehaltsumwandlung …

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